Hallo zusammen,
ein Kollege erzählte mir vor ein paar Tagen seine Sorgen und deshalb wollte ich mal hier in der Community nach eurer Einschätzung fragen:
Besagter Kollege arbeitet in einem Berliner Bezirk und wurde vor ein paar Monaten von E9b auf E10 höhergruppiert. Dies erfolgte im Zusammenhang einer Erweiterung des Stellenprofils durch eine Mehraufgabe. Nun stellt er fest, dass er der Mehraufgabe ggf. nicht vollumfänglich gewachsen ist und sorgt sich, ggf. bei Verärgerung des Vorgesetzten, aufgrund der Leistung rückgruppiert zu werden.
Ist dies rechtlich möglich? Falls ja: Wie sind die rechtlichen Hürden? Eine Art Probezeit zur Höhergruppierung gab es ja nie.
Danke für eure Einschätzung!