Autor Thema: Minderleistung nach Höhergruppierung  (Read 2025 times)

acg146

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Minderleistung nach Höhergruppierung
« am: 03.06.2022 11:11 »
Hallo zusammen,
ein Kollege erzählte mir vor ein paar Tagen seine Sorgen und deshalb wollte ich mal hier in der Community nach eurer Einschätzung fragen:

Besagter Kollege arbeitet in einem Berliner Bezirk und wurde vor ein paar Monaten von E9b auf E10 höhergruppiert. Dies erfolgte im Zusammenhang  einer Erweiterung des Stellenprofils durch eine Mehraufgabe. Nun stellt er fest, dass er der Mehraufgabe ggf. nicht vollumfänglich gewachsen ist und sorgt sich, ggf. bei Verärgerung des Vorgesetzten, aufgrund der Leistung rückgruppiert zu werden.

Ist dies rechtlich möglich? Falls ja: Wie sind die rechtlichen Hürden? Eine Art Probezeit zur Höhergruppierung gab es ja nie.

Danke für eure Einschätzung!

Tagelöhner

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Antw:Minderleistung nach Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 03.06.2022 12:26 »
Er ist auch bei neuen höherwertigen übertragenen Aufgaben nur zu Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte verpflichtet. Ob er wirklich objektiv nachweisbar die Merkmale eines "Minderleisters" erfüllt, ist ja einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung zuführbar.

Er soll sich also nicht verrückt machen, ein Beamter würde sich auch nur mit voller Hingabe und mit bestem Gewissen seinem Dienst hingeben nachdem er den Prozess der "Bestenauslese" durchlaufen hat und sich später herausstellt, dass er doch ungeeignet für die neuen Aufgaben ist.

clarion

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Antw:Minderleistung nach Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 03.06.2022 15:48 »
Und man wächst doch mit den Aufgaben. Wird der Kollege denn vernünftig eingearbeitet?

acg146

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Antw:Minderleistung nach Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 04.06.2022 09:58 »
Danke schonmal!

@clarion Es gab nur ein Online-Seminar bei der Verwaltungsakademie, aber keine persönliche Einarbeitung.

JC83

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Antw:Minderleistung nach Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 04.06.2022 17:06 »
Hallo zusammen,
ein Kollege erzählte mir vor ein paar Tagen seine Sorgen und deshalb wollte ich mal hier in der Community nach eurer Einschätzung fragen:

Besagter Kollege arbeitet in einem Berliner Bezirk und wurde vor ein paar Monaten von E9b auf E10 höhergruppiert. Dies erfolgte im Zusammenhang  einer Erweiterung des Stellenprofils durch eine Mehraufgabe. Nun stellt er fest, dass er der Mehraufgabe ggf. nicht vollumfänglich gewachsen ist und sorgt sich, ggf. bei Verärgerung des Vorgesetzten, aufgrund der Leistung rückgruppiert zu werden.

Ist dies rechtlich möglich? Falls ja: Wie sind die rechtlichen Hürden? Eine Art Probezeit zur Höhergruppierung gab es ja nie.

Danke für eure Einschätzung!

Da das Niveau im Berliner Verwaltungsdienst tendenziell niedrig ist, würde ich mir hier keine Gedanken machen.