Hallo zusammen,
Hintergrund: Ausbildung + anschließende Übernahme in den Betrieb für einige Jahre.
Habe ich richtig verstanden, dass die Ausbildungszeit im gleichen Betrieb nicht zur Beschäftigungszeit zählt und daher eben auch nicht für die Kündigungsfristen (unbefristetes Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer-Kündigung) zählt?
Im Betrieb wurde mir erklärt, dass die Zeit der Ausbildung zur
Betriebszugehörigkeit zählt, aber nicht zur
Beschäftigungszeit (=daraus schlussfolgere ich, dass die Ausbildungszeit nicht zur Berechnung der Kündigungsfrist zählt).
Danke und LG
Elli