Das sollte in dem Bescheid stehen, mit dem der Dienstherr die Nebentätigkeit genehmigt hat. Ggf. auch in einem Merkblatt, das mit dem Bescheid ausgehändigt wurde oder dessen Kenntnisnahme du im Antrag bestätigt hast. Oder ein Kreuzchen im Antrag, mit dem du dich verpflichtet hast, regelmäßige Nachweise einzureichen. Wenn all dies nicht zutrifft, ist nichts weiter zu unternehmen, bis der Dienstherr dazu auffordert.
Im übrigen haben Beamte eine Nebentätigkeit nicht anzuzeigen, sondern sich diese genehmigen zu lassen.