Autor Thema: [BW] Nebentätigkeit als Selbstständiger  (Read 4723 times)

Neuer12

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[BW] Nebentätigkeit als Selbstständiger
« am: 03.06.2022 23:13 »
Ich habe vor 2 Jahren meine Nebentätigkeit als Selbstständiger angezeigt (Beamter in BW).
Muss ich nun jedes Jahr nochmals ein Formular ausfüllen?
Und wenn ja, welche(s)?

thx
« Last Edit: 04.06.2022 03:42 von Admin2 »

Opa

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Antw:[BW] Nebentätigkeit als Selbstständiger
« Antwort #1 am: 04.06.2022 09:42 »
Das sollte in dem Bescheid stehen, mit dem der Dienstherr die Nebentätigkeit genehmigt hat. Ggf. auch in einem Merkblatt, das mit dem Bescheid ausgehändigt wurde oder dessen Kenntnisnahme du im Antrag bestätigt hast. Oder ein Kreuzchen im Antrag, mit dem du dich verpflichtet hast, regelmäßige Nachweise einzureichen. Wenn all dies nicht zutrifft, ist nichts weiter zu unternehmen, bis der Dienstherr dazu auffordert.

Im übrigen haben Beamte eine Nebentätigkeit nicht anzuzeigen, sondern sich diese genehmigen zu lassen.

Neuer12

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Antw:[BW] Nebentätigkeit als Selbstständiger
« Antwort #2 am: 04.06.2022 18:11 »
Danke
Sowas habe ich nicht bekommen.

MitleserBW

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Antw:[BW] Nebentätigkeit als Selbstständiger
« Antwort #3 am: 07.06.2022 15:33 »
Das sollte in dem Bescheid stehen, mit dem der Dienstherr die Nebentätigkeit genehmigt hat. Ggf. auch in einem Merkblatt, das mit dem Bescheid ausgehändigt wurde oder dessen Kenntnisnahme du im Antrag bestätigt hast. Oder ein Kreuzchen im Antrag, mit dem du dich verpflichtet hast, regelmäßige Nachweise einzureichen. Wenn all dies nicht zutrifft, ist nichts weiter zu unternehmen, bis der Dienstherr dazu auffordert.

Im übrigen haben Beamte eine Nebentätigkeit nicht anzuzeigen, sondern sich diese genehmigen zu lassen.

Wobei bei einer Selbstständigkeit als Nebentätigkeit sicher die Frage ist, ob diese genehmigt werden muss. Ich habe eine solche Nebentätigkeitsgenehmigung und musste bei einigen Felder etwas eintragen, dass eigentlich so nicht richtig ist, z.b. bei "Arbeitgeber" ???

Opa

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Antw:[BW] Nebentätigkeit als Selbstständiger
« Antwort #4 am: 07.06.2022 15:50 »
Die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in §63 LBG BW abschließend geregelt.

Neuer12

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Antw:[BW] Nebentätigkeit als Selbstständiger
« Antwort #5 am: 10.06.2022 21:27 »
Danke.

Aber mir ist das Formular nicht klar und auch nicht, ob ich danach jährlich weiter etwas melden muss.
Und wenn ja, was?