Monatliche Zulagen sind grundsätzlich zusatzversorgungspflichtig, außer wenn die ZV-Pflicht der Zulage tariflich ausdrücklich ausgeschlossen ist. In den Infos über die Vereinbarung der Zulage habe ich keinen Hinweis auf einen Ausschluss der ZV-Pflicht gesehen. Das spricht dafür, dass sie zv-pflichtig ist.