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Falsch eingruppiert ?

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Keehr:
Guten Tag,

Ich bin seit Februar in einer Kommune als IT-Systemadministrator eingestellt. Die Stelle war ausgeschrieben/bewertet für TVöD 10. Laut Stellenbeschreibung/Anforderungsprofil wird folgende Qualifikation verlangt: Abgeschlossenes Studium Informatik oder vergleichbar oder abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker-Systemintegration , jeweils mehrjährige Berufserfahrung.

Nach meinem Kenntnisstand erfülle ich die Voraussetzung (abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker mit mehrjährige Berufserfahrung) für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10. Ich wurde allerdings in die Entgeltgruppe 9c eingruppiert…

Kann jmd nachvollziehen warum die Eingruppierung in die 9c statt 10 erfolgt ist ?

VG

Isie:
Das Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung ist nicht maßgebend für die Eingruppietung, sondern die Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung. Hast du schon mal geschaut, ob du die dortigen Anforderungen der EG 10 erfüllst?

Keehr:
Anforderungsprofil:
2.Befähigung: abgeschlossenes Studium Informatik oder vergleichbar oder abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration, jeweils mehrjährige Berufserfahrung

So steht es 1 zu 1 in meiner Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung, was mir von der Personalabteilung zugeschickt wurde ….

Da ich ein ausgebildeter Fachinformatiker bin und mehrjährige Berufserfahrung nachweisen kann frage ich mich warum ich in die Entgeltgruppe 9c statt 10 eingruppiert wurde….

clarion:
Das musst Du Deine Personalstelle fragen. Ansonsten selbst mal in der Entgeldordnung nachsehen. Oder auch suchst Dir gleich einen neuen AG, der Dich besser bezahlt.

Isie:

--- Zitat von: Isie am 05.06.2022 11:56 ---Das Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung ist nicht maßgebend für die Eingruppietung, sondern die Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung. Hast du schon mal geschaut, ob du die dortigen Anforderungen der EG 10 erfüllst?

--- End quote ---
Die EGO ist maßgebend. Auch die Arbeitsplatzbeschreibung führt nur dann zu einer bestimmten Entgeltgruppe, wenn dadurch deren Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden und ggf. In der EGO geforderte Anforderungen in der Person auch erfüllt sind. Ansonsten: Personalstelle fragen.

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