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Mindestlohn
WasDennNun:
Muss eigentlich beim Mindestlohn von 12€ und 40,x h Woche nicht die EG1 angehoben werden?
12€ x 174h sind ja 2088€ Mindestlohn.
Majon:
Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden.
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
matzl:
--- Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10 ---Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
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TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
WasDennNun:
--- Zitat von: matzl am 17.06.2022 13:25 ---
--- Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10 ---Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
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TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
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Was reicht Nicht? Was ist denn dann der Stundenlohn in Bayern?bei eg1s2 doch am 1.10. kleiner als 12€, oder?
Max:
--- Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10 ---Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden.
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
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Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?
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