Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Mindestlohn
Johann:
--- Zitat von: Max am 17.06.2022 14:36 ---
--- Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10 ---Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden.
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
--- End quote ---
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?
--- End quote ---
Bei der Jahressonderzahlung bin ich mir nicht mal sicher. In einigen Konstellationen verliert man seinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wodurch nicht wie vom BAG gefordert eine regelmäßige und ohne Vorbehalt jeden Monat zu 1/12 gezahlte Zahlung zustandekommt.
Im TV-L hast du z.B. nur Anspruch auf die JSZ wenn du am ersten Dezembertag Tarifbeschäftigter bist. Wenn du aber zum 30.11. den Arbeitgeber verlässt oder verbeamtet wirst, kriegst du die JSZ nicht, wodurch dein Stundenlohn dann unter dem Mindestlohn läge.
matzl:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.06.2022 13:46 ---
--- Zitat von: matzl am 17.06.2022 13:25 ---
--- Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10 ---Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
--- End quote ---
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
--- End quote ---
Was reicht Nicht? Was ist denn dann der Stundenlohn in Bayern?bei eg1s2 doch am 1.10. kleiner als 12€, oder?
--- End quote ---
Richtig, der Stundenlohn ist unter 12€ und damit unter dem zukünftigen Mindestlohn.
matzl:
--- Zitat von: Max am 17.06.2022 14:36 ---
--- Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10 ---Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden.
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
--- End quote ---
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?
--- End quote ---
§2 MiLoG regelt die Fälligkeit des Mindestlohns. Damit sind nach meinem Verständnis VBL und JSZ raus.
BAT:
Und damit könnten so einige AG versuchen, eine Zulagen zulasten des erhöhten stundenlohns zu streichen, womit der AN durch Einführung des Mindestlohns unterm Strich durchaus weniger Jahresbrutto hat. ;)
Bastel:
Freiwillige Leistungen und Mindestlohn passen nicht so recht zusammen...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version