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Mindestlohn
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 20.06.2022 13:27 ---
--- Zitat von: Johann am 20.06.2022 09:16 ---
Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D
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Na, dann macht der VKA das halt auf Tarifebene. Die betroffenen Gruppen auf Mindestlohn setzen, dafür aber die JSZ halbieren, am besten für alle. Möglich ist vieles. ;)
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Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.06.2022 13:49 ---
Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.
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Wäre es denn bei der Tabelle, welche Beträge unter dem Mindestlohn ausweist, anders?
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 20.06.2022 13:57 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.06.2022 13:49 ---
Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.
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Wäre es denn bei der Tabelle, welche Beträge unter dem Mindestlohn ausweist, anders?
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Nein. Der Ag kann doch einseitig entscheiden, dass er dem EG1er in Stufe 2 mehr Geld zukommen lassen will. Übertarifliche Bezahlung ist doch erlaubt.
Nur streichen darf er nicht.
BAT:
Wäre nur die Frage, ob der einzelne AG oder der TV gegen den Mindestlohn verstößt. Ich denke Zweites ist der Fall.
WasDennNun:
Möglich. Mit dem Ergebnis, dass kein Tabelleneintrag zu einer Entlohnung unterhalb des Mindestlohn führen darf und entsprechend diese Tabelleneinträge auf Mindestlohnniveau angehoben werden müssen.
Sprich der EGS2er bekommt ein paar Euro mehr im Monat.
Der Rest bleibt unberührt. 8)
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