Hallo zusammen,
ich blicke bei der Berechnung des Familienzuschlags ab Dezember 2022 nicht durch. Leider gibt es dazu beim LBV auch keine Veröffentlichungen die bei der Berechnung der Höhe hilfreich wären.
Ich bin verheiratet (beide verbeamtet) mit zwei minderjährigen Kindern, g.D. und Mietenstufe 3. Die Kinder werden bei mir mit berechnet.
Nach dem Anhang 6 bzw. Anlage 13 zum "Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien..." setzt sich der Familienzuschlag für meine Situation m.E. zusammen aus: Stufe 1 (50%): 76,34 Euro, Stufe 2 (1. Kind): 329,01 Euro und Stufe 3 (2.Kind): 858,66 Euro. Insgesamt: 1.264,10 Euro. Das wäre aber so hoch, dass ich das nicht glauben kann und von einem Verständnisfehler ausgehe. Hat sich jemand mit der Berechnung des Familienzuschlags ab Dezember schon beschäftigt und kann mich korrigieren oder bestätigen?
Danke und Gruß Ineluki
Hier noch der Anhang 6:
