Autor Thema: [NW] falsche Versorgungsauskunft LBV  (Read 2126 times)

fragenrw

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[NW] falsche Versorgungsauskunft LBV
« am: 09.06.2022 12:09 »
Hallo,
ich habe nach Registrierung zum Online-Antragsverfahren 2020 eine Versorgungsauskunft erhalten zur gewünschten Altersantragsgrenze 01.08.2022. Der Auskunft waren beigefügt drei Anlagen.

Anlage A fasst zusammen die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten und Berechnung des Ruhegehaltssatzes nach dem ab 01.07.1997 geltenden Recht und kommt zu einem Ruhegehaltssatz von 46,76 v.H.

Anlage B berücksichtigte das bis 31.12.1991 geltende Recht und kommt zu einem Ruhegehaltssatz von 64,10 v.H.

Anlage C basiert auf Übergangsrecht  und kommt zu einem Ruhegehaltssatz von 50,12 v.H.

In der Auskunft wird die Berechnung laut Anlage C, also 50,12 v.H., als Grundlage genommen und damit dann der "Zahlbetrag Versorgungsbezug (brutto)" errechnet.

In der Versorgungsauskunft 2020 wird darauf hingewiesen, dass "nur die derzeitige Rechts- und Erlasslage" berücksichtigt werden kann und das die "endgültige Festsetzung der ruhegehaltsfähigen Diestzeiten erst beim Eintritt in den Ruhestand nach den dann geltenden Vorschriften"erfolgen kann.

Die Rechts- und Erlasslage hat sich seit 2020 nicht geändert.

Ich habe aufgrund der Auskunft 2020 im Februar 2022 einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand (mit 63 Jahren) zum 01.08.2022  gestellt. Im April 2022 erhielt ich einen Bescheid über Versorgungsbezüge ab 01.08.2022. Dieser Bescheid nahm als Grundlage die Berechnung laut der Anlage A der Auskunft 2020. Hierbei handelt es sich anscheinend um die richtige Berechnung.

Nach meiner Bitte um Klärung bat mich das LBV um Entschuldigung für die falsche Auskunft aus 2020, will aber in der Sache nichts ändern.

Das LBV warb seinerzeit  für die Versorgungsauskunft u.a. mit"Planungssicherheit für die Zukunft".

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie weiter vorgehen?
« Last Edit: 10.06.2022 02:54 von Admin2 »

clarion

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Antw:falsche Versorgungsauskunft LBV NRW
« Antwort #1 am: 09.06.2022 22:16 »
Erfahrungen habe ich nicht gemacht.

Ich denke aber aufgrund des Hinweises, dass die endgültige Festsetzung später erfolgt, hast Du keine Handhabe, so ärgerlich das auch ist.

Was wäre denn die Konsequenz gewesen, wenn die Versorgungsauskunft in 2020 richtig gewesen wäre? Hättest Du länger gearbeitet? Besteht diese Mögklichkeit nicht mehr?

Ozymandias

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Antw:[NW] falsche Versorgungsauskunft LBV
« Antwort #2 am: 10.06.2022 05:11 »
Man sollte überprüfen ob nicht doch Übergangsvorschriften für einen gelten. Das hängt unter anderem vom Eintrittsdatum ab.
Ich habe noch nicht so viele Pensionsbescheide gesehen und auch nicht aus NRW. Besonders Zeiten vor 1992 waren aber in dem einen Bescheid sehr wertvoll.

Eine Spannbreite von 46% bis 64% ist natürlich absoluter Käse, wenn nicht angegeben wird, welcher Ruhegehaltssatz davon gilt.

Wenn der Wert zu stark von den eigenen Vorstellungen abweicht, Eintrittsdatum, Dienstdauer kann man ja grob überschlagen würde ich Widerspruch einlegen, überprüfen lassen von Gewerkschaft oder Rentenberater für Beamtenrecht, dann begründen oder zurücknehmen.

Opa

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Antw:[NW] falsche Versorgungsauskunft LBV
« Antwort #3 am: 10.06.2022 09:33 »
Ohne dass ich es jetzt rechtlich bewerten möchte, ist der Vorgang sehr fragwürdig.
Die Versorgungsauskunft hat den Zweck, für den individuellen Eintritt in den Ruhestand eine Entscheidungshilfe über die finanziellen Auswirkungen zu bieten. Dieser Zweck kann m.E. nur erreicht werden, wenn ich als Beamter eine konkrete und eindeutige Antwort auf die Frage bekomme: „Wie viel Geld bekomme ich monatlich, falls ich mich am 01.08.2022 in den Ruhestand versetzen lasse?“.

Einzig einen Vorbehalt bezüglich Besoldungsanpassungen zwischen dem Tag der Auskunft und der Versetzung im den Ruhestand würde ich da gelten lassen.

Wenn das LBV nicht in der Lage ist, diese Auskunft zu geben, dann läuft in diesem System etwas gewaltig schief.

Denkbare Reaktionen in dieser Lage könnten sein:
- Rücknahme des Antrags und noch etwas weiter arbeiten
- Schadenersatzforderung erheben, falls die Rücknahme nicht möglich ist.

Rheini

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Antw:[NW] falsche Versorgungsauskunft LBV
« Antwort #4 am: 15.06.2022 06:19 »
.....

Eine Spannbreite von 46% bis 64% ist natürlich absoluter Käse, wenn nicht angegeben wird, welcher Ruhegehaltssatz davon gilt.



Lt. Eingangsposting des TE, wird Anlage C mit 50,12% als voraussichtlich gültiger Ruhegehaltssatz in der Auskunft angegeben.