Hallo,
ich bin nicht im ÖD tätig, würde Euch aber gerne bezüglich des folgenden, hypothetischen Szenarios befragen.
Wie würde es sich auf die Besoldung einer im gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst tätigen Person auswirken (egal, ob Bund/Lander/Kommunen), wenn diese berufsbegleitend einen Master absolviert hat? Würde das in aller Regel zu:
(1) einer höheren Besoldung bei der selben Tätigkeit,
(2) einer höheren Besoldung bei einer vakanten, übergeordneten Tätigkeit, oder
(3) womöglich zu gar keiner höheren Besoldung führen?
Als Zusatz würde mich noch interessieren, ob, sofern (1) oder (2) zutreffen, die Fachrichtung des Masterstudiums von Bedeutung ist, oder es eher generell um den höheren akademischen Grad geht. Ich meine damit nicht so etwas exotisches, wie Friesische Philologie, sondern eher, ob es einen Unterschied macht, wenn es sich um einen Master der Betriebswirtschaftslehre statt des klassischen Master in Public Administration/Management handelt.
Viele Grüße!