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Berufsbegleitender Master und seine Auswirkung auf die Besoldung
Hiktaru:
Hallo,
ich bin nicht im ÖD tätig, würde Euch aber gerne bezüglich des folgenden, hypothetischen Szenarios befragen.
Wie würde es sich auf die Besoldung einer im gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst tätigen Person auswirken (egal, ob Bund/Lander/Kommunen), wenn diese berufsbegleitend einen Master absolviert hat? Würde das in aller Regel zu:
(1) einer höheren Besoldung bei der selben Tätigkeit,
(2) einer höheren Besoldung bei einer vakanten, übergeordneten Tätigkeit, oder
(3) womöglich zu gar keiner höheren Besoldung führen?
Als Zusatz würde mich noch interessieren, ob, sofern (1) oder (2) zutreffen, die Fachrichtung des Masterstudiums von Bedeutung ist, oder es eher generell um den höheren akademischen Grad geht. Ich meine damit nicht so etwas exotisches, wie Friesische Philologie, sondern eher, ob es einen Unterschied macht, wenn es sich um einen Master der Betriebswirtschaftslehre statt des klassischen Master in Public Administration/Management handelt.
Viele Grüße!
Mask:
1) nein
2) wenn der hypothetische Beamte auf einen höherwertigen Dienstposten bewirbt, aufgrund des Studiums für diesen genommen wird und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen
3) das ist gut möglich, bzw ohne weiteres zutun die Regel
WasDennNun:
Für einen Beamten hat seine Ausbildung idR keine Auswirkung auf die Besoldung, außer das er dadurch Zugang zu einer anderen Laufbahngruppe hat.
Also 2. (aus dem "gehobenen" Dienst in den "höheren" Dienst wechseln).
Ein Angestellter (der Entgelt erhält und keine Besoldung) wird aufgrund seiner Tätigkeiten bezahlt.
Durch einen Master kann er aber je nach Tätigkeit jedoch höher gruppiert werden.
Organisator:
--- Zitat von: Hiktaru am 09.06.2022 18:02 ---Wie würde es sich auf die Besoldung einer im gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst tätigen Person auswirken (egal, ob Bund/Lander/Kommunen), wenn diese berufsbegleitend einen Master absolviert hat?
--> gar keiner höheren Besoldung!
--- End quote ---
Neu hinzukommende Bildungsabschlüsse haben keine Auswirkung auf das bestehende Beamtenverhältnis. Sie stellen allenfalls die Bildungsvoraussetzung für einen Laufbahnwechsel dar.
Bernstein:
--- Zitat von: Organisator am 20.06.2022 13:57 ---
--- Zitat von: Hiktaru am 09.06.2022 18:02 ---Wie würde es sich auf die Besoldung einer im gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst tätigen Person auswirken (egal, ob Bund/Lander/Kommunen), wenn diese berufsbegleitend einen Master absolviert hat?
--> gar keiner höheren Besoldung!
--- End quote ---
Neu hinzukommende Bildungsabschlüsse haben keine Auswirkung auf das bestehende Beamtenverhältnis. Sie stellen allenfalls die Bildungsvoraussetzung für einen Laufbahnwechsel dar.
--- End quote ---
Das möchte ich hinterfragen, da bei uns, gerade im Bereich der Architekten, nur Tarifbeschäftigte sind.
Hier wird eingruppiert, je nach Studienabschluss, sprich, ein Abschluss an einer FH kann durchaus zu einer niedrigeren EG führen, als der Masterabschluss an einer TH oder anderen Uni.
Wäre das nicht auch bei Beamten denkbar?
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