Wenn man es sich anschaut ist die tarifliche Logik zu erkenne.
Erzieher bis S11a bekommen die Zulage.
Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Heilpädagogen (S 11 b, S 12, S 14, S 15 Fallgruppe 6) bekommen eine Zulage.
Die Leitungskräfte im Erzieherbereich hatten bereits in der Tarifrunde 2015 Verbesserungen bekommen und deshalb haben die Arbeitgeber keine erneute Erhöhung für diese Gruppe akzeptiert. Da in der S13 nur diese Beschäftigtengruppe zu finden ist keine Zulage in der S13. Wie auch die Zulage in der S15 auf die Fallgruppe 6 beschränkt ist.