Autor Thema: VBL Klassik Erstattung  (Read 2626 times)

simmelbert

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VBL Klassik Erstattung
« am: 13.06.2022 21:30 »
Hallo zusammen,

ich werde meine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (TVL) zum 30.09 beenden. Ich habe dann insgesamt 38 Monate dort gearbeitet. Kann ich mir die Eigenanteile zur VBL Klassik auszahlen lassen oder ist das nicht möglich?(Tarifgebiet West).

Danke und viele Grüße

Isie

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Antw:VBL Klassik Erstattung
« Antwort #1 am: 13.06.2022 22:41 »
Wenn du die 38 Pflichtbeitragsmonate nach dem 31.12.17 zurückgelegt hast, hast du evtl. einen Rentenanspruch erworben, da die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist seit dem 01.01.2018 nur noch 36 Monate beträgt. Bei der VBL findest du ausführliche Informationen zur Beitra gserstattung.

simmelbert

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Antw:VBL Klassik Erstattung
« Antwort #2 am: 13.06.2022 23:42 »
danke für die Antwort. Ja alles nach dem 31.12.17 erworben. Bin seit August 2019 im derzeitigen Job.

Hm das wäre ja blöd....

Isie

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Antw:VBL Klassik Erstattung
« Antwort #3 am: 13.06.2022 23:45 »
Bei einer Beitragserstattung wäre der erheblich höhere Arbeitgeberanteil verloren.

Bastel

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Antw:VBL Klassik Erstattung
« Antwort #4 am: 14.06.2022 06:26 »
Hallo zusammen,

ich werde meine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (TVL) zum 30.09 beenden. Ich habe dann insgesamt 38 Monate dort gearbeitet. Kann ich mir die Eigenanteile zur VBL Klassik auszahlen lassen oder ist das nicht möglich?(Tarifgebiet West).

Danke und viele Grüße

Je nach Gehalt kann da eine Zusatzrente von locker 100€ zusammen gekommen sein :) Ist doch nicht soo schlecht.

simmelbert

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Antw:VBL Klassik Erstattung
« Antwort #5 am: 14.06.2022 08:31 »
Danke für die Antworten, da es dann wohl bei mir nicht möglich sein wird sich die Beiträge erstatten zu lassen hat es sich ja eh erledigt :)

Isie

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Antw:VBL Klassik Erstattung
« Antwort #6 am: 14.06.2022 08:48 »
An deiner Stelle würde ich mich bei der VBL erkundigen. Ich nehme zwar an, dass du einen unverfallbaren Rentenanspruch erworben hast, aber die VBL kann es dir genau sagen und wird dir vielleicht auch sagen können, wie hoch der Rentenanspruch ist. 100 EUR kommen mir bei nur 38 Beitragsmonsten recht viel vor.

Johann

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Antw:VBL Klassik Erstattung
« Antwort #7 am: 14.06.2022 11:50 »
An deiner Stelle würde ich mich bei der VBL erkundigen. Ich nehme zwar an, dass du einen unverfallbaren Rentenanspruch erworben hast, aber die VBL kann es dir genau sagen und wird dir vielleicht auch sagen können, wie hoch der Rentenanspruch ist. 100 EUR kommen mir bei nur 38 Beitragsmonsten recht viel vor.

Wäre aber denkbar und kommt unter anderem aufs Alter des Fragenden an.
Bei der VBL gibts einen Altersfaktor, der mit höherem Alter abnimmt. Mit 17 beispielsweise werden die Rentenpunkte mit 3,1 multipliziert, ab 62 nur noch mit 0,8.
Wenn man jetzt vom Alter 24-26 ausgeht, hat man Faktor 2,4-2,3, was bei rund 50k zusatzversorgungspflichtigem Entgelt ungefähr 29,5 Punkte und damit sogar 118€ wären.

Das ist aber auch dringend notwendig, weil die 118€ bis zum Renteneintritt trotz 8% Inflation 118€ bleiben werden.

Edit: Quelle: https://www.vbl.de/de/berechnung