Hallo liebe Community,
folgender Sachverhalt.
Der A war nach der Schule 4 Jahre als SaZ bei der BW. Im Anschluss hieran ging er für über 20 Jahre in die pW.
Wenn er nun in den öD (TV-H) wechselst, ist ihm dann die Zeit bei der BW nach § 8 IV SVG als Beschäftigungszeit anzurechnen oder fällt sie weg, da es sich nicht um die erste "dauerhafte" Beschäftigung nach der BW handelt ?