Autor Thema: Berechnung der Beschäftigungszeit § 34 TV-H iVm § 8 IV SVG  (Read 3029 times)

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Hallo liebe Community,

folgender Sachverhalt.

Der A war nach der Schule 4 Jahre als SaZ bei der BW. Im Anschluss hieran ging er für über 20 Jahre in die pW.

Wenn er nun in den öD (TV-H) wechselst, ist ihm dann die Zeit bei der BW nach § 8 IV SVG als Beschäftigungszeit anzurechnen oder fällt sie weg, da es sich nicht um die erste "dauerhafte" Beschäftigung nach der BW handelt ?