Autor Thema: TV-L: Protokollerklärungen zur EGO?  (Read 1556 times)

clarion

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TV-L: Protokollerklärungen zur EGO?
« am: 15.06.2022 11:42 »
Hallo,
 
Kann mal die Protikollerklärungen zu EGO irgendwo einsehen, ohne irgendwo ein Abo abschließen zu müssen?

Ich suche konkret einen Weg einen mir unterstellt3n MA, der von der Ausbildung  her kein gelernter Verwaltungsfachangestellter ist, sondern einen anderen Büroberuf gelernt hat und im Bereich der allgemeinen Verwaltung tätig ist, eine E8 zu ermöglichen. Unsere HR sagt, wegen der Berufsausbildung als Nicht VFA ginge das nicht, da auch kein AL1 vorliegt. Diese Person  übt dieselben Tätigkeiten aus, wie die übrigen Mitarbeiter , die mit E8 bewertete Arbeiten ausführen. Die anderen sind allerdings gelernte VFA. Für diese gibt es auch Tätigkeitsbeschreibungen.

Ideen? In der EGO wird auf Protikollerklärungen verwiesen. Stehen da Anforderungen  bzgl. der Ausbildung drin? Wäre wegen fehlender Voraussetzung in Person wenigstens eine E7 drin, obwohl im Bereich allgemeine Verwaltung tätig?

JC83

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Antw:TV-L: Protokollerklärungen zur EGO?
« Antwort #1 am: 15.06.2022 11:52 »
 --> Siehe EG 5 Fallgruppe 1 und fertig:

Nur Fallgruppe 2 erfordert die Ausbildung.

Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 7)

Protokollerklärungen:

Nr. 3 Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich nur auf Tätigkeiten von
Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind.

Nr. 7 Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.

Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2,
deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 6)

Protokollerklärungen:

Nr. 6 1Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet
der Verwaltung/des Betriebes, in der/dem der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. 2Der Aufgabenkreis des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 5)

Protokollerklärungen:

Nr. 8 Schwierige Tätigkeiten sind solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als
eine fachliche Anlernung i. S. der Entgeltgruppe 3 erfordern, z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit.



McOldie

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Antw:TV-L: Protokollerklärungen zur EGO?
« Antwort #2 am: 15.06.2022 11:59 »

clarion

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Antw:TV-L: Protokollerklärungen zur EGO?
« Antwort #3 am: 15.06.2022 12:46 »
Danke Euch,

Diese Person ist aktuell in der EG 6. Verstehe ich richtig,  dass die vorhandene Tätigkeitsbeschreibung für die E8-VFA eins zu eins auch für Nicht-VWA-ler übernommen werden können? Es reicht  Ein Drittel selbständige Tätigkeit unabhängig von der Ausbildung? JC83 hat Protokoll Erklärung Nr 8 zitiert und nicht Nr. 5

Und wenn es so einfach ist, warum hat man den Mann nicht einfach höher gruppiert? An der Leistung liegt es nicht.....

JC83

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Antw:TV-L: Protokollerklärungen zur EGO?
« Antwort #4 am: 15.06.2022 13:34 »
JC83 hat Protokoll Erklärung Nr 8 zitiert und nicht Nr. 5



Sorry:

Nr. 5 Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes
selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen

Danke Euch,

Verstehe ich richtig, dass die vorhandene Tätigkeitsbeschreibung für die E8-VFA eins zu eins auch für Nicht-VWA-ler übernommen werden können? Es reicht  Ein Drittel selbständige Tätigkeit unabhängig von der Ausbildung?

Wenn dein MA bereits jetzt in EG6 ist, dann ist die Argumentation bzgl. der Qualifikation seitens eurer HR ja noch unsinniger, da sich die EG6 ja aus der EG5 heraus aufbaut, in diesem Fall aus der Fallgruppe 1, also ohne Ausbildung.