Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dienstvereinbarung
Johann:
--- Zitat von: Zinc am 17.06.2022 14:15 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.06.2022 14:01 ---
--- Zitat von: Zinc am 17.06.2022 13:01 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 17.06.2022 09:35 ---Letztendlich wird auch hier das Einzelinteresse an erster Stelle gesetzt.
Die DV kann nicht jede Konstellation zu 100% befriedigen und schon geht es los weil sich einige benachteiligt fühlen.
In einer Behörde/Verwaltung gibt es völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Viele lassen sich problemlos in HO erledigen, einige allerdings nicht.
Kann ein Bauhofmitarbeiter HO machen? ...... kann ich mir nicht vorstellen.
Soll die Ver- und Entsorgung über HO Regelungen laufen?.............. nicht machbar bei einem 24 Stunden Betrieb
Soll der technische Bereich seine Bauunterhaltungen, Prüfungen, Baustellentermine etc. im HO machen?
Es gibt etliche Bereiche und unterschiedliche Tätigkeiten und jede DV wird immer den Bezug zur Betrieblichen Umsetzbarkeit haben.
Mal ist es möglich, mal nicht.
Neidvoll auf andere zu gucken, welche es können/dürfen, ist der falsche Ansatz.
Ich kenne ähnliche DV und dort wurden die 2 Tage als maximal 2 Tage/Woche festgehalten, ohne das jeder den automatischen Anspruch auf 2 Tage hat.
--- End quote ---
Ich glaube, du hast etwas am Thema vorbeigelesen. Es geht ja gerade darum, dass 2 Tage ohne Probleme in unserem Bereich machbar sind und hierfür jetzt auch ein Anspruch laut DV besteht. Im Vorfeld wurden sogar 2 1/2 Tage umgesetzt. Einzig und alleine der AL sagt nun, dass es nicht umsetzbar wäre, ohne hierfür den Mitarbeitern Gründe zu nennen.
Was hat das also mit Neid zu tun?
--- End quote ---
Kein Anspruch! Da hast du etwas an der DV vorbeigelesen. sondern es wird die Möglichkeit eröffnet bis zu zwei Tage nehmen zu können.
Oder steht da was von:dem MA stehen x Tage HO im Zeitraum von y Tage zu?
--- End quote ---
Nee hast Recht, da steht nichts von Anspruch. Also zumindest glaube ich das. Hier der genaue Wortlaut:
"...kann im Umfang von insgesamt bis zu zwei Arbeitstagen pro Woche bewilligt werden. Es besteht grundsätzlich Präsenzpflicht an 3 Arbeitstagen in der Woche."
Dann habe ich das falsch formuliert.
--- End quote ---
Das bedeutet doch lediglich, dass du maximal 2 Tage Homeoffice machen darfst, sofern die Entscheidungsträger damit einverstanden sind. Ansonsten gibts eben 0 Tage Homeoffice und du musst 100% vor Ort sein.
Wenn das für dich ein wichtiges Kriterium ist, kannst du dir aber jederzeit woanders einen Job suchen. Angeblich soll das derzeit recht einfach funktionieren.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version