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Eingruppierung nach 10 Jahren

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Khrissy:
Hallo Leute,

ich habe mich in diesem Forum angemeldet um meinen Fall mal anzusprechen und um zu schauen ob jemand mir sagen kann ob alles rechtlich so richtig ist obwohl es sich für mich falsch anfühlt.

Also ich bin damals 2012 als Fachinformatiker bei einem Kreis angefangen mit der der EG 8 Stufe 2, habe allerdings nach Auffassung der Personaldienstes Aufgaben ausgeführt, die mehr in den Verwaltungsbereich fallen.
2015 wurde meine Stelle neu bewertet, mit der EG 9 (Vergütungsgruppe IVb, FG 1a BAT).
Ich bekam also eine Zulage von EG8 nach EG9.
Beginn für den Stufenaufstieg (laut Schreiben vom PD) "Tag der Einstellung beim Kreis" 2012.
Ich machte den A1 um mit 40 Jahren eingruppiert zu werden, da es in der damaligen Entgeltordnung eine Ausnahmeregelung gab.

Im Jahr 2017 kam ja dann die neue Entgeltordnung in der die EG9 in EG 9a, 9b und 9c aufgeteilt wurde.
Ich bekam eine Zulage nach 9b.
Ich verlangte eine Anpassung der Zulage nach 9c, da die Vergütungsgruppe das hergab, dies wurde dann auch so umgesetzt.
Mit wurde mitgeteilt, dass es die Ausnahmeregelung der alten Entgeltordnung nicht mehr gibt und ich nun 20 Jahre ÖD zugehörig sein musste um eingruppiert zu werden, da ich die persönlichen Voraussetzungen der Stelle nicht erfülle. (Es sei hier erwähnt, dass ich für diese Stelle so beim Kreis eingestellt wurde.)
Mittlerweile bekam ich also eine Zulage von E8 Stufe 4 auf E9c Stufe 4

Ich bemühte mich also um den Verwaltungslehrgang 2 um dann letztendlich eingruppiert werden zu können.
Diesen schloss ich auch 2022 erfolgreich ab und warte bis jetzt auf Eingruppierung.
Mittelweile bin ich in EG 8 Stufe 5 und bekomme eine Zulage auf EG 9c Stufe 5. (Bin seit 2 Jahren in Stufe 5)

Jetzt sagt mir unser PD, dass sie mich in EG 9c Stufe 4 eingruppieren und die Stufe 5 entfällt da durch meinen Antrag auf Anpassung der Zulage auf 9c in 2017 sie fiktiv zurück gerechnet haben und ich somit in 2017 die Stufe 3 9c neu durchlaufen hätte müssen, hätte ich zu diesem Zeitpunkt die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

Ich verliere somit 6 Jahre in den Erfahrungsstufen und das scheint mir doch schon sehr hart zu sein.
Ich hätte gedacht ich müsste in Stufe 5 neu beginnen aber doch nicht in 4 zumal sie ja den Beginn des Stufenaufstieges auf "Tag der Einstellung beim Kreis" 2012 festgelegt haben und sich die Stelle nie verändert hat.
Seit 2012 mache ich meine Aufgaben so wie ich eingestellt wurde. Die Aufgaben waren nur von Anfang an falsch bewertet.

Jetzt mal unabhängig davon ob ich das fair finde oder nicht aber vielleicht findet sich ja hier jemand der Ahnung in diese Problematik hat.

Ist das so richtig?

Ich danke euch vielmals.

Khrissy

superbraz:
Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich.

Ich würde mich also streiten.

Khrissy:
Ja das habe ich auch gedacht aber das Argument zieht beim Personaldienst nicht, weil sie sagen, dass man alles fiktiv errechnen muss, da zum Anfang der Zulage (2012 laut Schreiben des PD Anfang Stufenaufstieg) gab es keine neue Entgeltordnung.

superbraz:

--- Zitat von: Khrissy am 16.06.2022 16:24 ---Jetzt sagt mir unser PD, dass sie mich in EG 9c Stufe 4 eingruppieren und die Stufe 5 entfällt da durch meinen Antrag auf Anpassung der Zulage auf 9c in 2017 sie fiktiv zurück gerechnet haben und ich somit in 2017 die Stufe 3 9c neu durchlaufen hätte müssen, hätte ich zu diesem Zeitpunkt die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

--- End quote ---

Die Anpassung einer Zulage hat doch mit der Stufenlaufzeit nix zu tun???

WasDennNun:
Wie haben sie denn jetzt konkret die fiktiven Stufenlaufzeiten seit 2012 nachgerechnet?
Den ab da war ja die Rückstufung und Zulage wegen fehlender Voraussetzung zustande gekommen, oder?

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