Autor Thema: Frage zur Stufe bei Neueinstellung  (Read 1193 times)

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Frage zur Stufe bei Neueinstellung
« am: 17.06.2022 12:07 »
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem eine Stelle angetreten, die mit Entgeltgruppen E 11 nach TV-L ausgeschrieben war. Mein Vorgesetzter hat mir 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber bestätigt. Nach § 16 Absatz 2 TV-L hatte ich eine Einstufung in Stufe 3 erwartet.

Tatsächlich bin ich aber nur in Stufe 2 gelandet. Nach Rückfrage in der Personalabteilung wurde ich auf die Entgeltordnung zum TV-L hingewiesen. Für mich gilt Teil II Abschnitt 11: Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik und dort werden für die Eingruppierung in E 11 besondere Leistungen vorausgesetzt. Laut der Protokollerklärung sind besondere Leistungen "Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt".

Meine Personalabteilung legt das so aus, dass für die Eingruppierung in E 11 3 Jahre Berufserfahrung abgezogen werden, die dann bei der Einstufung nicht mehr berücksichtigt werden. Womit ich unterm Strich beim Gehalt schlechter dastehe als in E 10 Stufe 3, wo ich keine besonderen Leistungen erbringen muss. Was mir etwas merkwürdig erscheint.

Ich kann im Tarifvertrag und den Anlagen nichts finden, was die Auslegung der Personalabteilung unterstützt. Bevor ich die Angelegenheit weiter eskaliere, wollte ich mich hier kurz erkundigen, ob ich falsch liege und etwas übersehen habe. Das ist meine erste Stelle im öffentlichen Dienst.

Vielen Dank.

WasDennNun

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Antw:Frage zur Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #1 am: 17.06.2022 12:20 »
Ich würde da nichts eskalieren lassen, sondern den AG mitteilen, dass du von einem Entgelt EG11S3 ausgegangen bist.
Ob diese über eB oder förderliche Zeiten, oder Zulage nach 16.5 erreicht werden ist dir Egal. Sollte der  AG bei seiner niedrigen Bezahlung bleiben, dann musst du entweder gerichtlich schauen, ob die Rechtsmeinung korrekt ist oder dir einen AG suchen, der so entlohnt wie es dir gefällt.

Ich halte das pauschale Abziehen von 3 Jahren für nicht sachgerecht.
Da kommt es schon darauf an, was du vorher gemacht hast. Wenn du 4 Jahre Netzwerk Admin warst und jetzt als Datenanalyst tätig bist, dann wäre es 0 Jahre einschlägige Berufserfahrung.

Da aber der AG deine vorherige Tätigkeit als einschlägig ansieht, sehe ich keinen Grund, das da was abgezogen werden könnte, denn es steht da nichts von besonderer praktischen Erfahrung in der Tätigkeit der eg11.