Mutterschaftsgeld - Zugrundeliegende Lohnsteuerklasse

Begonnen von Wasserkopp, 18.06.2022 22:10

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Wasserkopp

Hallo,

Situation:
Verheiratet seit 08/2013, bisherige Lohnsteuerklasse 4/4.

  • 01/2017: Geburt Kind 1 - Ehefrau ab diesem Zeitpunkt in Elternzeit (Mutterschutzfristen 6 Wochen davor/8Wochen danach
  • 01.11.2018 - Lohnsteuerklassenwechsel: Sie V, Er III
  • 15.11.2018: Geburt Kind 2 - Ehefrau außer zu den Mutterschutzfristen weiterhin in Elternzeit
  • 06/2022: Geburt Kind 3 - Mutterschutz und Elternzeit wie gehabt

Meine Frage: Bei der Abrechnung des Mutterschaftsgelds wurde die LSTK V zu Grunde gelegt. Es sind die letzten drei Abrechnungsmonate ausschlaggebend (§ 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG).Lt dieser https://betriebs-berater.ruw.de/arbeitsrecht/urteile/Lohnsteuerklasse-eines-Zuschusses-zum-Mutterschaftsgeld-42851 müsste es jedoch die letzten tatsächlich voll abgerechneten Monate betreffen. Also vor Kind 1 irgendwann im Jahr 2016, vor Beginn der damaligen Schutzfrist.

Übersehe ich etwas?

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

Isie

Nach der von dir genannten Vorschrift meinst du den Zuschuss zum Mitterschaftsgeld.
Es gibt zu dieser Frage ein neues BAG-Urteil. Danach hast du recht.
BAG: Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
BAG, Urteil vom 19.5.2021 – 5 AZR 378/20

Wasserkopp

Super, vielen Dank.

Ich meinte den Zuschuss, sorry das war nicht präzise.