Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgendes Problem:
Beamter A hat sich zum 01.05.2022 zu einer mittelgroßen bayerischen Stadt versetzen lassen.
Obwohl es sich bei dieser Stelle um einen Posten mit Personalverwantwortung und extrem hoher Verantwortung handelt, ist dieser lediglich mit der A9 bewertet.
Vergleichbare Positionen sind in anderen Kommunen und auch nach KGST mindestens in der A11.
Nach Rücksprache mit der Personalleiterin und der Bürgermeisterin wurde nur darauf hingewiesen, dass die Kommune kein Geld habe, kein Beförderungsanspruch existiere und deshalb keine höhere Bewertung des Dienstposten möglich wäre.
Bezüglich der Aussage, ein Beförderungsanspruch existiere nicht, gehe ich noch d'accord mit, ist aber eine andere Baustelle als eine angemessene Bewertung.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es irgendeine Vorschrift die den Dienstherren dazu anhält, die Dienstposten nach der Wertigkeit der Aufgaben angemessen zu Bewerten?
Was würdet Ihr dem Beamten in diesem Fall raten?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.