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Feststellungsklage - sinnvoll?

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Doraymefayzo:
Hallo liebes Forum,

Zur Info vorab: ich arbeite hier im Amt in der IT

nachdem ich nun 1 1/2 Jahre geduldig gewartet habe, bis mein Antrag auf Stufenüberprüfung endlich bearbeitet wird, wurde mir eben mitgeteilt, dass es bei der 9a bleiben wird.
Nacheem ich zuerst immer wieder vertröstet wurde, was die Bearbeitung betrifft, wurde dann vor einigen Monaten eine Bewertungskommision gebildet. Diese besteht nur aus Mitarbeitern meiner Behörde. Keiner der in dieser Kommission sitzt hat irgendeine IT-Kompetenz.
Nun habe ich drei Möglichkeiten:


* ich nehme es so hin
* ich lege Widerspruch ein und reiche eine Feststellungsklage ein
* ich hoffe darauf, dass jemand von dem zentralen IT-Managment des Landes die Stellenausschreibungen die in Kürze erfolgen sollen bewertet, dann sagt "Da ist ne 9a zu wenig" und ich dann doch noch höher eingestuft werde
Meine Kollegin und ich haben in den letzten Monaten ein genaues Auge auf Stellenausschreibungen im Land geworfen und mussten immer wieder feststellen, dass Tätigkeiten, die mit unserem absolut vergleichbar sind, mit min. einer EG 10 ausgeschrieben waren.
Was mich davon abhielt mich dort zu bewerben, war die Entfernung zur Dienststelle. Ich habe den großen Vorteil, dass ich einen Arbeitsweg von unter drei Kilometern habe.

Wer von Euch hat schon mal eine Feststellungsklage eingereicht und was kam dabei heraus?

Kann mir Jemand ggf. den Ablauf so einer Klage näher beschreiben?

JC83:
Da mir deine Tätigkeiten nicht bekannt sind, kann ich zur E9a nicht viel sagen.

Zumindest aus der dienstlichen Erfahrung heraus, sind die (wenigen) Eingruppierungsfeststellungsklagen regelmäßig zu Ungunsten des Klägers ausgegangen.

Lars73:
Sind die übertragenden Tätigkeiten klar?
Dann sollte man sich eine Meinung zur korrekten Eingruppierung bilden. Andere Ausschreibungen sind dafür regelmäßig nicht geeignet, weil zum einen die Tätigkeit nicht hinreichend klar beschreiben ist und weil ggf. die angebotene Eingruppierung nicht unbedingt auf einer realen Bewertung der Tätigkeit beruht. Also tatsächlich eine geringere Eingruppierung korrekt wäre, aber man sich so mehr Bewerbungen verspricht.

Wenn es tatsächlich E10 Tätigkeiten sind und man glaubt dies Darlegen zu können, dann sollte man die Klage ernsthaft in Betracht ziehen. Daneben natürlich auch schauen ob man nicht einen anderen Arbeitsplatz findet. Oft werden ja auch höhere Zeitanteile Homeoffice angeboten. Da mag man etwas längeren Arbeitsweg akzeptieren.

mrfox:
Die Stellenausschreibung in anderen Behörden bringt leider nur bedingt etwas für die Orientierung. Es führt kein Weg daran vorbei, dass du anfangen musst deine Tätigkeiten und Stelle zu protokollieren und zu bewerten. Die Arbeit kann dir auch ein Anwalt nicht wirklich abnehmen, da er fachlich kein ITler ist. Das wäre dann die 2. Frage. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung oder musst du selbst zahlen?

In der IT im Öffentlichen Dienst, kannst du dir als Fachkraft den Arbeitgeber aussuchen. Von daher ist die Bewerbung auf eine E10er Stelle eventuell am sinnigsten, aber eine richtige Eingruppierung zu verlangen ist genauso wenig verwerflich. Prinzipiell kannst du natürlich auch die Klage selbst einreichen, da für die erste Instanz kein Anwaltszwang gegeben ist und auch die Rechtspfleger zur Formulierung der Klage helfen. Dann gibt es einen Gütetermin, wo man sich noch einigen könnte und wenn nicht, wird die Klage rechtshängig und irgendwann gibt es ein Urteil.

Lars73:

--- Zitat von: mrfox am 20.06.2022 12:45 ---Dann gibt es einen Gütetermin, wo man sich noch einigen könnte und wenn nicht, wird die Klage rechtshängig und irgendwann gibt es ein Urteil.

--- End quote ---
Rechtshängig wird eine Klage durch Klageeinreichung.

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