Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Feststellungsklage - sinnvoll?
mrfox:
--- Zitat von: Lars73 am 20.06.2022 12:56 ---Rechtshängig wird eine Klage durch Klageeinreichung.
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Okay, ein Blick ins Gesetz hilft. Bin davon ausgegangen die Rechtshängigkeit stünde mehr im Zusammenhang mit den Gerichtskosten.
WasDennNun:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 20.06.2022 11:35 ---
* ich nehme es so hin
* ich lege Widerspruch ein und reiche eine Feststellungsklage ein
* ich hoffe darauf, dass jemand von dem zentralen IT-Managment des Landes die Stellenausschreibungen die in Kürze erfolgen sollen bewertet, dann sagt "Da ist ne 9a zu wenig" und ich dann doch noch höher eingestuft werde
--- End quote ---
ZU 1.) Nur wenn du deinen Wert nicht kennst und nicht mehr Geld verdienen möchtest.
zu 2.) / 3.)
zunächst würde ich das Entgelt der gewünschten höheren Entgeltgruppe(n) schriftlich und gerichtsfest im Sinne von §37 einfordern, damit der Status erhalten bleibt, du als falls du mit deiner Rechtsmeinung richtig liegst das Entgelt der gesamten zeit entsprechend erhältst.
Auf 3. könntest du dann warten, würde ich aber nicht, läuft ja parallel und unabhängig von dir.
für 2.) Sofern du deine auszuübenden Tätigkeiten schriftlich vorliegen hast, lasse dir von deinem AG erläutern wo er sie wie mit welchen Zeitanteilen eingruppiert hat (denn das hat er ja aktuell gemacht und es dürfte ja kein Ding sein dies dir auszuhändigen)
Dann bildest du dir ebenfalls eine Rechtsmeinung / oder lässt sie dir von Fachkundigen Menschen bilden.
Parallel kannst du unmissverständlich deinem AG mitteilen, dass du zukünftig nicht gewillt bist für das Entgelt zu arbeiten und dir gemütlich einen Neuen Job suchen müsstest, wo der AG deine Arbeit mehr Wertschätzt, sofern der AG keinen Weg findet dir mehr Geld zu bezahlen (und kannst auch sagen, dass dir das TV System dabei schnuppe ist).
Johann:
Als ITler sollte man sowas nicht mit sich machen lassen. Du dürftest derzeit problemlos irgendwo einen Job bekommen, bei dem du mindestens äquivalent zur E10 verdienst.
Wir dürfen das in der IT nicht so weit führen wie im Gesundheits- und Pflegebereich. Wenn da nicht irgendwann mal mangels fähigem Personal richtig was gegen die Wand läuft, wird sich nix in Sachen Vergütung und Wertschätzung ändern, weil "funktioniert ja auch so".
Also das Beste, was du für die ITler im öD machen kannst, ist, den öD zu verlassen und als Grund zu geringe bzw. nicht wettbewerbsgerechte Vergütung anzugeben. Nur wenn immer mehr Stellen unbesetzt bleiben, wird sich langfristig etwas tun.
Doraymefayzo:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.06.2022 14:03 ---zu 2.) / 3.)
zunächst würde ich das Entgelt der gewünschten höheren Entgeltgruppe(n) schriftlich und gerichtsfest im Sinne von §37 einfordern, damit der Status erhalten bleibt, du als falls du mit deiner Rechtsmeinung richtig liegst das Entgelt der gesamten zeit entsprechend erhältst.
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Damit bin ich wohl überfordert. Gibt es hier Beispiele an denen ich mich orientieren kann?
Ich wüsste überhauptnicht, wie ich so etwas formulieren müsste
WasDennNun:
Ich würde so was schreiben:
Aufgrund meiner auszuübenden Tätigkeiten steht mir seit dem x.x.xxx das Entgelt der EGx, hilfsweise der EGy,egz zu.
Hiermit fordere sie zur Zahlung in Höhe des entsprechende tarifliche Entgeltes ab dem 1.DD.2022 (DD = aktueller Monat minus 6) auf.
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