Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Feststellungsklage - sinnvoll?

<< < (3/6) > >>

mrfox:
Ich würde es taktischer machen und auch das Ergebnis der Bewertungskommission erwähnen, dass du unglücklich darüber bist nicht deine Tätigkeiten geschildert zu haben. Und das ganze auch mit Frist. ABER: du musst eine Tätigkeitsdarstellung zu deiner geleisteten Arbeit haben. Ich würde nicht davon ausgehen, dass nur weil du das Entgelt schriftlich einforderst sich etwas ändert. Also brauchst du zwingend Argumente bzw. Beweise um die Klage dann einzureichen.

sebbo83:
Ob es hilft fraglich, aber es gibt eine Beratungsstelle bzgl. Eingruppierung. Damit hättest du eine Orientierung und Hilfestellung bevor du zum Anwalt gehst, der meist keine Ahnung hat und du ihm alles liefern musst.

https://www.piw-eingruppierung.de/eingruppierung

DiVO:

--- Zitat von: mrfox am 20.06.2022 12:45 ---Die Stellenausschreibung in anderen Behörden bringt leider nur bedingt etwas für die Orientierung. Es führt kein Weg daran vorbei, dass du anfangen musst deine Tätigkeiten und Stelle zu protokollieren und zu bewerten.

--- End quote ---

Das ist doch der komplett falsche Weg. Der Arbeitgeber ist gemäß Bundesnachweisgesetz dazu verpflichtet dir deine übertragenen Tätigkeiten mitzuteilen. Wenn du hierbei ein Gap feststellst, weil du z.B. in der Realität andere oder deutlich mehr Tätigkeiten ausgeübt hast bisher, lässt du die ab sofort ruhen. Wenn dein Vorgesetzter dich dann ermahnt oder fragt warum du x oder y nicht tust ist dann deine Antwort: Diese Aufgabe wurde mir nicht übertragen und von mir daher nicht ausgeführt.

Häufig besteht doch ein Gap zwischen auszuübenden und augeübten Tätigkeiten. Hierdurch entsteht häufig der Eindruck, dass man falsch eingruppiert ist.

was_guckst_du:
...und wenn die Arbeit, die einem übertragen worden ist, mehr geworden ist, heisst das eingruppierungstechnisch erst einmal gar nichts...

Kaiser80:

--- Zitat von: was_guckst_du am 22.06.2022 13:14 ---...und wenn die Arbeit, die einem übertragen worden ist, mehr geworden ist, heisst das eingruppierungstechnisch erst einmal gar nichts...


--- End quote ---
Je nach Wertigkeit und mithin bei entsprechenden Zeitanteilen kann das schon was heissen...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version