Autor Thema: Feststellungsklage - sinnvoll?  (Read 3600 times)

DiVO

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #15 am: 22.06.2022 13:44 »
...und wenn die Arbeit, die einem übertragen worden ist, mehr geworden ist, heisst das eingruppierungstechnisch erst einmal gar nichts...

Je nach Wertigkeit und mithin bei entsprechenden Zeitanteilen kann das schon was heissen...

Das kann es tatsächlich. Zunächst ist aber erstmal abzuklären welche Tätigkeiten überhaupt übertragen worden sind und dementsprechend auszuüben sind.

Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.

WasDennNun

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #16 am: 22.06.2022 14:19 »
Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.
Deswegen sollte man, nachdem man seine Ansprüche fixiert hat (§37) auch dieses Dokument sich geben lassen, inkl. Zeitanteile und dann sich eine eigene Meinung bilden.

Doraymefayzo

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #17 am: 23.06.2022 07:48 »
Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.

Da ich alle Mitglieder dieser Bewertungskommission kenne und an deren Kompetenz zweifle, was die Bewertung einer IT-Stelle betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass es richtig ist.
Als meine Vorgesetzte mir die Entscheidung mitteilte, meinte sie u.A. das "Kopfarbeit" höhger bewertet wird als "Kabel stecken" und ich bzw. meine Tätigkeit wurde auf Störungsbehebung reduziert.

Doraymefayzo

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #18 am: 23.06.2022 07:49 »
Ich würde so was schreiben:
Aufgrund meiner auszuübenden Tätigkeiten steht mir seit dem x.x.xxx das Entgelt der EGx, hilfsweise der EGy,egz zu.
Hiermit fordere sie zur Zahlung in Höhe des entsprechende tarifliche Entgeltes ab dem 1.DD.2022 (DD = aktueller Monat minus 6)  auf.

Wieso aktueller Monat minus 6? Ich habe den Antrag im Januar 2021 gestellt. Mir wurde immer wieder mitgeteilt, dass wenn es zu einer Höhergruppierung kommt, ich für den gesamten Zeitraum eine Nachzahlung erhalte.

Doraymefayzo

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #19 am: 23.06.2022 07:54 »
Wenn es tatsächlich E10 Tätigkeiten sind und man glaubt dies Darlegen zu können, dann sollte man die Klage ernsthaft in Betracht ziehen. Daneben natürlich auch schauen ob man nicht einen anderen Arbeitsplatz findet. Oft werden ja auch höhere Zeitanteile Homeoffice angeboten. Da mag man etwas längeren Arbeitsweg akzeptieren.

Homeoffice ist für mich keine Alternative, weil ich im ersten Lockdwon festgestellt habe, dass Homeoffice nichts für mich ist. Mal ein bis zwei Tage ist okay, aber länger geht nicht.
Der längere Arbeitsweg ist nicht das eigentlich Problem, sondern der Zeitaufwand. Bei meinem vorherigen AG hatte ich einen Arbeitsweg, der in ca. 30 Minuten zu bewältigen war. Aber auch nur, weil ich mit dme Auto gefahren bin.
Würde ich jetzt z.B. in der nächst größeren Stadt einen Job finden, bräuchte ich insgesamt min. eine Stunde hin und eine Stunde zurück. Das möchte ich weder mir, noch meiner Familie antun. Ja, das ist vielleicht jammern auf hohem Niveau, aber nachdem sich mir über die letzten Jahre deutlich gezeigt hat, dass Zeit für mich ein extrem wichtiger Faktor ist, nehme ich solche Arbeitswegzeiten nicht mehr in Kauf.

WasDennNun

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #20 am: 23.06.2022 08:07 »
Ich würde so was schreiben:
Aufgrund meiner auszuübenden Tätigkeiten steht mir seit dem x.x.xxx das Entgelt der EGx, hilfsweise der EGy,egz zu.
Hiermit fordere sie zur Zahlung in Höhe des entsprechende tarifliche Entgeltes ab dem 1.DD.2022 (DD = aktueller Monat minus 6)  auf.

Wieso aktueller Monat minus 6? Ich habe den Antrag im Januar 2021 gestellt. Mir wurde immer wieder mitgeteilt, dass wenn es zu einer Höhergruppierung kommt, ich für den gesamten Zeitraum eine Nachzahlung erhalte.
Stimmt, mein Fehler, hatte beim schreiben nicht im Kopf, dass es um EGO Neu IT geht.
Also Geldforderung erstellen, dass du dein Entgelt ab 1.1.21 der EGx einforderst.

WasDennNun

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #21 am: 23.06.2022 08:12 »
Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.

Da ich alle Mitglieder dieser Bewertungskommission kenne und an deren Kompetenz zweifle, was die Bewertung einer IT-Stelle betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass es richtig ist.
Als meine Vorgesetzte mir die Entscheidung mitteilte, meinte sie u.A. das "Kopfarbeit" höhger bewertet wird als "Kabel stecken" und ich bzw. meine Tätigkeit wurde auf Störungsbehebung reduziert.
Es ist keine Entscheidung, sondern die Verkündung der Rechtsmeinung des AGs  8)
Also besorge dir die Unterlagen, fordere das Entgelt ein, was dir deiner Meinung zu steht und lasse Dritte klären was die korrekte Eingruppierung ist.

Das bei Störungsbehebung durchaus Kopfarbeit notwendig ist, sollte bekannt sein.

Da wir nicht wissen was du an auszuübenden Tätigkeiten hast, kann man natürlich auch nichts zur Eingruppierung sagen.

WasDennNun

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #22 am: 23.06.2022 08:16 »
Ja, das ist vielleicht jammern auf hohem Niveau, aber nachdem sich mir über die letzten Jahre deutlich gezeigt hat, dass Zeit für mich ein extrem wichtiger Faktor ist, nehme ich solche Arbeitswegzeiten nicht mehr in Kauf.
Nein, kein jammern auf hohem Niveau, sondern eine Lebensentscheidung. Geht mir genauso, ich verzichte uA auch deswegen darauf mehr Geld zu verdienen.

Aber wenn dein AG sich dieser Priorisierung bei dir Bewusst ist, dann hast du beim Gehaltspoker schlechtere Karten.

Bevor du klagst, musst du aber deine auszuübenden Tätigkeiten und deren Zeitanteile schriftlich (vom AG bestätigt) zur Hand haben.

Daher erst diese Unterlagen einfordern, dann Geld einfordern und dann Klagen.

Bastel

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #23 am: 23.06.2022 08:17 »
Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.

Da ich alle Mitglieder dieser Bewertungskommission kenne und an deren Kompetenz zweifle, was die Bewertung einer IT-Stelle betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass es richtig ist.
Als meine Vorgesetzte mir die Entscheidung mitteilte, meinte sie u.A. das "Kopfarbeit" höhger bewertet wird als "Kabel stecken" und ich bzw. meine Tätigkeit wurde auf Störungsbehebung reduziert.

Wenn das keine Kopfarbeit ist... Das nächste mal einfach ein paar Nägel in den PC schlagen. Vielleicht läuft er ja dann wieder  ;D

Kaiser80

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #24 am: 23.06.2022 08:50 »
Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.

Da ich alle Mitglieder dieser Bewertungskommission kenne und an deren Kompetenz zweifle, was die Bewertung einer IT-Stelle betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass es richtig ist.
Als meine Vorgesetzte mir die Entscheidung mitteilte, meinte sie u.A. das "Kopfarbeit" höhger bewertet wird als "Kabel stecken" und ich bzw. meine Tätigkeit wurde auf Störungsbehebung reduziert.
Bin selbst seit 8 Jahren in unserer  Bewertungskommission und traue mir die Bewertung einer IT Stelle auch nicht zu. Diese lassen wir, nachdem ich auch den anderen Mitgliedern iher Inkompetenz aufgezeigt habe, mittlerweile Extern bewerten

Doraymefayzo

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Antw:Feststellungsklage - sinnvoll?
« Antwort #25 am: 23.06.2022 10:41 »
Wenn das keine Kopfarbeit ist... Das nächste mal einfach ein paar Nägel in den PC schlagen. Vielleicht läuft er ja dann wieder  ;D

 ;D ;D ;D

Sehr gute Idee