Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung EG10 auf EG11
WasDennNun:
Achtung jetzt wird es zwar theoretisch aber,...
Dann warst du nicht antragsberechtigt (nach §29f) und der AG könnte auf die Idee kommen, dass §37 greift, er nicht ab 1.1.21 zahlen muss, sondern erst ab jetzt, weil du ja ab 1.1.21 automatisch nach der neuen EGO Abschnitt 11 eingruppiert bist.
Bzw. Du ohne Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten weiterhin als Techniker in II bist und nix da mit EG10
Andreas B:
Ich warte die Abrechnung ab... Mit der Umsetzung ging eine Änderung meiner Tätigkeit einher, ich bin nicht sicher welche EGO griff/greift. Der Bescheid ist durch, mir macht halt die Info mit Rückforderung stutzig.
WasDennNun:
Wie gesagt:
Du hattest ab Umsetzung auf EG10er Tätigkeiten Anspruch auf eg9bs4 4124+180 (wenn dann Abschnitt11) und ab 1.1.21 4478
falls du ab 1.1.21 mehr bekommen hast, werden sie es gegen rechnen. Falls du vor dem 1.1.21 mehr bekommen hast, können sie es nicht mehr zurückfordern.
Der Satz mit Rückforderung dürfte standardmäßig bei allen drin stehen.
Andreas B:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.06.2022 09:11 ---
--- Zitat von: Andreas B am 23.06.2022 08:55 --- Mein Verständnis wäre, bei der kommenden Höhergruppierung steht mir ein Garantiebetrag zu - unter Berücksichtigung meines ausgezahlten Bruttos - also 4452 +180.
--- End quote ---
Da irrst du.
--- End quote ---
Du scheinst recht zu haben - aber verstehen tue ich es nicht. Beim Wechsel von EG9B St. 5 auf EG10 St 4 hatte ich einen Garantiebetrag - warum nicht, wenn ich von EG10 auf EG11 gruppiert werde?
WasDennNun:
Wenn der Höhergruppierungsgewinn geringer ist als der Garantiebetrag, so bekommt man einen Entgelterhöhung in höhe des Garantiebetrages, maximal des "Gewinnes" bei stufengleicher HG.
eg10s4 +180€ kleiner EG11S4 also kein Garantiebetrag
eg9bs5 plus 180 > eg10s4 < EG10s5
als bekommst du eg9bs5 +180 ausgezahlt.
ist doch ganz einfach und logisch.
Der Denkfehler ist, dass du bei der HG von deinem Entgelt inkl. Garantiebetrag ausgehst, was falsch ist.
bei HG gilt nur das Tabellenentgelt
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