Hallo zusammen,
ich bin im MÄrz 2022 von einer EG 8 Stelle auf eine EG 9a Stelle innerhalb der VErwaltung gewechselt (neues Amt). Jetzt wurde meine ehemalige Stelle ausgeschrieben, bewertet mit 9a. Die Aufgaben haben sich nicht verändert, die beiden anderen Kollegen erhalten jetzt 9a.
Habe ich irgendwie rückwirkend ANspruch auf eine BEwertung nach EG 9a? Ich will nicht zurück, aber ich fühl mich doch irgendwie ungerecht behandelt.
LG