Autor Thema: Reisekostenerstattung für Beschäftigte  (Read 1040 times)

Sonne87

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Reisekostenerstattung für Beschäftigte
« am: 23.06.2022 12:22 »
Hallo zusammen,

Welches Reisekostengesetz gilt denn für mich als Beschäftigte einer Hochschule? Mein AG behauptet, es sei das Landesreisekostengesetz (LRKG). Laut Geltungsbereich gilt dieses aber ausschließlich für Beamt*innen und Richter*innen.

Nach meiner Kenntnis sollte für mich die Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern vom Bundesministerium für Finanzen gelten.

Kann jemand weiterhelfen?

Vielen Dank!

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Reisekostenerstattung für Beschäftigte
« Antwort #1 am: 23.06.2022 12:25 »
Die steuerliche Behandlung hat nichts damit zu tun, was der AG mit dem AN (via DV, PR  ... oder Einzelvertraglich ) an Erstattungsregelungen vereinbart.

SVA

  • Gast
Antw:Reisekostenerstattung für Beschäftigte
« Antwort #2 am: 23.06.2022 12:44 »
§ 23 Abs. 4 TV-L: "Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden
die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils
gelten, entsprechende Anwendung."