Hallo zusammen,
Welches Reisekostengesetz gilt denn für mich als Beschäftigte einer Hochschule? Mein AG behauptet, es sei das Landesreisekostengesetz (LRKG). Laut Geltungsbereich gilt dieses aber ausschließlich für Beamt*innen und Richter*innen.
Nach meiner Kenntnis sollte für mich die Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern vom Bundesministerium für Finanzen gelten.
Kann jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!