Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
E10 mit Masterabschluss?
DiVO:
--- Zitat von: Organisator am 23.06.2022 14:05 ---
--- Zitat von: Swiss am 23.06.2022 13:45 ---in welcher Stadt?
In den Städten mit kleineren Mieten ist es schwer eine höhere EG zu kriegen...
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Hab ganz übersehen, dass es bei der Eingruppierung neben den übertragenen Tätigkeiten auch auf den Wohnort ankommt. Hast du da ne Quelle?
--- Zitat von: Sonne87 am 23.06.2022 13:35 ---Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht?
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Die Quelle sind in dem Fall die öffentlich einsehbaren Stellenausschreibungen. Aus meiner Sicht werden die Entgeltgruppen in kleinen ländlichen Kommunen schlicht und ergreifend gewürfelt. Und da gilt die Devise = Mitarbeiter darf nichts kosten, weil Personalkosten sind per se böse.
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Romsen:
"tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister)"
Schon irgendwie drollig. Im TV-L wird bei einem Master von einem "wissenschaftlichen Hochschulstudium" gesprochen. Ein "Hochschulstudium" meint meist einen Bachelor, dann wäre diese durchaus richtig eingruppiert.
Aber wie schon besprochen, es kommt auf die Tätigkeit an. Und wenn diese es nicht zulässt in die E13 zu kommen, sehe ich da wenig Spielraum.
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