Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
honeyblossom89:
Hallo,
meine Abteilung (Entgeldgruppe 7) möchte einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser soll noch im Juni abgegeben werden und wird 6 Monate rückwirkend gestellt.
Am 01.07.2022 rücke ich allerdings von Stufe 3 in Stufe 4 vor. Werde ich bei Bewilligung von Stufe 4 in Stufe 3 zurück gesetzt? Wäre eine Antragsstellung ab 01.07. sinnvoller?
Vielen Dank :)
Kat:
Es gibt keine Anträge auf Höhergruppierung. Man ist so eingruppiert was die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten ergeben. Ohne Antrag. Änderungen ergeben sich nur durch Änderungen in den übertragenen Tätigkeiten und die gelten dann ab Übertragung.
honeyblossom89:
wir üben derzeit Tätigkeiten aus, die nicht in unserer Stellenbeschreibung stehen und eine andere Eingruppierung mit sich bringen, deshalb möchten wir auch die entsprechende Vergütung und dass dies geprüft wird und die Endgeldgruppe entsprechend angepasst wird
Organisator:
--- Zitat von: honeyblossom89 am 24.06.2022 11:03 ---wir üben derzeit Tätigkeiten aus, die nicht in unserer Stellenbeschreibung stehen und eine andere Eingruppierung mit sich bringen, deshalb möchten wir auch die entsprechende Vergütung und dass dies geprüft wird und die Endgeldgruppe entsprechend angepasst wird
--- End quote ---
Dann verhältst du dich abmahnwürdig vertragswidrig. Du darfst nur die Tätigkeiten ausüben, die dir vom Arbeitgeber übertragen wurden. Sollte der Arbeitgeber dir andere Tätigkeiten übertragen wollen, kann er das jederzeit tun. Wenn dies eingruppierungsrelevant ist, bedarf es deiner Zustimmung.
Solange dir keine anderen Tätigkeiten übertragen wurden machst du einfach das, was dir bislang übertragen wurde.
Isie:
Wenn dir die Tätigkeiten von einer dazu berechtigten Person übertragen wurden, ist das wirksam, auch wenn sie in einer veralteten Stellenbeschreibung nicht enthalten sind. Wenn die Wertigkeit sich geändert hat, ist ein Antrag auf Höhergruppierung tariflich zwar nicht vorgesehen und eigentlich nicht relevant. Aber um deinem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, seine Rechtsmeinung zu überprüfen, teilst du ihm einfach mit, welcher Entgeltgruppe die von dir auszuübenden Tätigkeit entspricht und seit wann. Um die Ausschlussfrist zu wahren, musst du schriftlich Anspruch auf das Entgelt dieser Entgeltgruppe erheben.
Nachtrag: Für die Stufenfestsetzung ist entscheidend, welche Stufe du in deiner alten Entgeltgruppe zu dem Zeitpunkt erreicht hattest, in dem dir die die Höhergruppierung auslösenden Tätigkeiten übertragen wurden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version