Autor Thema: Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten  (Read 1920 times)

cupcake

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Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten
« am: 24.06.2022 16:20 »
Hallo zusammen,

ich arbeite bei einer Kommune und bin laut Arbeitsvertrag in EG 10 eingruppiert.
Mein Abteilungsleiter verlangt von mir in regelmäßigen Abständen die Übernahme von Tätigkeiten der Kollegen in EG 8. Dies aber nur von mir, die restlichen Kollegen in EG 10 werden nicht aufgefordert.

Einige dieser Aufgaben, ursprünglich von den Kollegen mit der EG 8, hatte ich bereits vom Vorgänger, er war in A11, übernommen, da mir zuerst nicht klar war, dass sie geringwertig sind. Ich hatte meinem Abteilungsleiter bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass ich keine weiteren geringwertigen Aufgaben mehr übernehmen werde, da dies gar nicht meiner Eingruppierung entspricht und er mir die Aufgaben zuteilen soll die meiner vertraglich vereinbarten Entgeltgruppe entsprechen. Das hat ihn sehr gestört und er war deshalb wohl wütend.

Nun hat mich sein Stellvertreter gefragt, ob ich eine weitere solche Aufgabe übernehmen würde, weil eine Mitarbeiterin krank ist und deren Vertretung, beide EG 8, ausgelastet sei. Ich habe das abgelehnt.

Als ich per E-Mail um ein Mitarbeitergespräch bat, hat mein Abteilungsleiter, ebenfalls per Mail geantwortet, dass er erst ein Gespräch mit mir führt, wenn ich genannte Aufgabe erledigt habe - er verwies auf sein Direktionsrecht. Zusätzlich hat er mir eine Frist gesetzt, bis zu der die Aufgabe auf seinem Tisch liegen soll. Danach würde er auch ein Gespräch mit mir führen. Außerdem hat er mir mit "dementsprechenden Konsequenzen" gedroht.

Entsprechend meiner Internetrecherche handelt es sich wohl um eine Ermahnung und ich nehme an er meint mit "Konsequenzen" eine Abmahnung.

Muss ich die Aufgabe erledigen?
Hat er ein Direktionsrecht für geringwertige Aufgaben?
Wenn ja, darf er diese wiederkehrend oder gar dauerhaft an mich übertragen?

Vielen Dank schon mal für die Einschätzungen.

Herzliche Grüße
cupcake


Organisator

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Antw:Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 24.06.2022 16:51 »
Muss ich die Aufgabe erledigen?
Hat er ein Direktionsrecht für geringwertige Aufgaben?
Wenn ja, darf er diese wiederkehrend oder gar dauerhaft an mich übertragen?
ja, ja und ja.

Vom Direktionsrecht gedeckt ist das Übertragen von Aufgaben, solange dies nicht eingruppierungsrelevant ist.

Bei einer Eingruppierung nach E 10 (im Bereich der allgem. Verwaltung) könnten dies z.B. bis zu 49 % geringwertigere Aufgaben sein.

Wenn also im konkren Fall geringwertigere Aufgaben übertragen werden, ohne dass dies zu einer Änderung deiner Eingruppierung führt, musst diese übernehmen, ansonsten wäre eine Abmahnung gerechtfertigt und erwartbar.

cupcake

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Antw:Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 24.06.2022 17:06 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich arbeite in der technischen Verwaltung, Liegenschaften und Grundstücksverkehr. Die Stelle war für einen Dipl.-Ing. (FH) ausgeschrieben und das bin auch. Ändert das etwas?

Organisator

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Antw:Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 24.06.2022 17:20 »
nicht unbedingt. Wenn dir zu 50 % Tätigkeiten nach E 10 übertragen wurden, reicht dies für die Eingruppierung nach E 10 aus. Die anderen 50 % können also geringwertiger sein.

Wichtig ist nur zu beachten, dass diese (ggf. neuen) Tätigkeiten auch wirksam übertragen werden. Also von einer Person, die im Namen des Arbeitgebers Arbeitsverträge unterschreiben darf (in der Regel die Personalabteilung).
Dein direkter Chef mal so auf Zuruf also üblicherweise nicht.

Das gilt aber für alle Aufgabenübertragungen, unabhängig vom Wert.

Es bietet sich daher an, einen Blick in deine Tätigkeitsdarstellung zu werfen, denn nur die dort aufgeführten Tätigkeiten darfst (und musst) du ausführen. Wenn dort schon z.B. geringwertigere Tätigkeiten aufgeführt sind, musst du sie auch machen.

Soviel zur Theorie. Häufig werden eben doch Aufgaben von dafür nicht berechtigten Personen übertragen, was so nicht zulässig ist. Dies deswegen abzulehnen führt zu Missfallen, da steht es jedem anheim, die passenden Schlüsse daraus zu ziehen.

cupcake

  • Gast
Antw:Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 24.06.2022 17:54 »
 
Streiten bringt natürlich keinem was. Deshalb wollte ich auch wissen, ob ich überhaupt dagegen argumentieren kann.
Wenn man die Einzige ist die „mithelfen“ soll fühlt man sich halt immer ungleich behandelt. Wir haben leider auch einen Kollegen, der am Schreibtisch schläft und bereits in „Ruhe“ gelassen wird. Die Motivation steigt da leider auch nicht.

Alles Gute und nochmals herzlichen Dank!

Schokobon

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Antw:Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 24.06.2022 21:39 »
Gibt es Chefs, die die Personalabteilung anrufen weil Frau Meier jetzt nicht mehr die Akten nach dem Alphabet sortieren soll sondern die Leitz-Ordner nach Jahreszahlen?