Hallo zusammen,
ich arbeite bei einer Kommune und bin laut Arbeitsvertrag in EG 10 eingruppiert.
Mein Abteilungsleiter verlangt von mir in regelmäßigen Abständen die Übernahme von Tätigkeiten der Kollegen in EG 8. Dies aber nur von mir, die restlichen Kollegen in EG 10 werden nicht aufgefordert.
Einige dieser Aufgaben, ursprünglich von den Kollegen mit der EG 8, hatte ich bereits vom Vorgänger, er war in A11, übernommen, da mir zuerst nicht klar war, dass sie geringwertig sind. Ich hatte meinem Abteilungsleiter bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass ich keine weiteren geringwertigen Aufgaben mehr übernehmen werde, da dies gar nicht meiner Eingruppierung entspricht und er mir die Aufgaben zuteilen soll die meiner vertraglich vereinbarten Entgeltgruppe entsprechen. Das hat ihn sehr gestört und er war deshalb wohl wütend.
Nun hat mich sein Stellvertreter gefragt, ob ich eine weitere solche Aufgabe übernehmen würde, weil eine Mitarbeiterin krank ist und deren Vertretung, beide EG 8, ausgelastet sei. Ich habe das abgelehnt.
Als ich per E-Mail um ein Mitarbeitergespräch bat, hat mein Abteilungsleiter, ebenfalls per Mail geantwortet, dass er erst ein Gespräch mit mir führt, wenn ich genannte Aufgabe erledigt habe - er verwies auf sein Direktionsrecht. Zusätzlich hat er mir eine Frist gesetzt, bis zu der die Aufgabe auf seinem Tisch liegen soll. Danach würde er auch ein Gespräch mit mir führen. Außerdem hat er mir mit "dementsprechenden Konsequenzen" gedroht.
Entsprechend meiner Internetrecherche handelt es sich wohl um eine Ermahnung und ich nehme an er meint mit "Konsequenzen" eine Abmahnung.
Muss ich die Aufgabe erledigen?
Hat er ein Direktionsrecht für geringwertige Aufgaben?
Wenn ja, darf er diese wiederkehrend oder gar dauerhaft an mich übertragen?
Vielen Dank schon mal für die Einschätzungen.
Herzliche Grüße
cupcake