Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Persönliche Krise -Beamtenstatus aufgeben?
WasDennNun:
--- Zitat von: Fragmon am 01.07.2022 12:46 ---Diese wird durch die Lohnsteigerung -> mehr VBL Einzahlung mit ausgeglichen.
--- End quote ---
Lohnsteigerung -> mehr VBL Einzahlung (aber je älter man ist aber weniger VBL Punkte wg. dem Altersfaktor oder wie dat ding heißt)
Lohnsteigerung -> Mehr Rentenpunkte (sofern Lohnsteigerung über Durchschnitt, sonst gleiche, weniger Renten Punkte)
Lohnsteigerung -> Rentenpunkt mehr Wert
Lohnsteigerung -> höher Pensionsansprüche
Noop:
Der Gap zwischen Pension und Rente + VBL wird mit jedem Jahr der Pensions/Rentenbezüg weiter auseinander gehen zu Gunsten der Pension, da VBL statisch ist und nicht weiter mitwächst.
cyrix42:
Die VBL-Zusatzrente deckt bei Weitem nicht den Unterschied zwischen Rente und Pension ab. Ich habe mal -- bei moderater Inflationsrate von 2% und gleich hoher Lohnsteigerung pro Jahr -- denSpaß für 40 Arbeitsjahre in ein und derselben Gruppe (und Endstufe) durchgerechnet. Demnach landet man mit der betrieblichen Rente der VBL bei ca. 10 bis 12% des letzten Brutto-Einkommens. Mit einem Rentenniveau von ca. 48% gelangt man so zu einem Brutto-Auszahlungsbetrag von ca. 60% des letzten Bruttos. Dies ist zu vergleichen mit den etwas über 70% Pensions-Anspruch...
Weiterhin ist zu bemerken, dass eine höhere Inflationsrate natürlich die zuvor erworbenen Ansprüche in der VBL entsprechend stärker entwerten. Wer also jetzt schon relevante Anteile seiner betriebsrente (qua Alter) erworben hat, darf gerade zusehen, wie diese feststehende Auszahlungssumme immer weniger wert wird, während gleichaltrige Beamte darauf hoffen können, dass ihre Pension kaufkrafterhaltend angehoben wird.
Zusammenfassend: Als Tarif-Angestellter im öffentlichen Dienst ist man sicherlich deutlich weniger von den Einschränkungen der geringeren Rentenzahlungen im Alter betroffen wie der "Normal-Beschäftigte" in der Industrie mit gleichem Gehalt; die Absicherung eines Beamten (mit gleichem Brutto-Verdienst) erreicht er aber bei Weitem nicht.
Organisator:
--- Zitat von: cyrix42 am 02.07.2022 10:39 ---Die VBL-Zusatzrente deckt bei Weitem nicht den Unterschied zwischen Rente und Pension ab. Ich habe mal -- bei moderater Inflationsrate von 2% und gleich hoher Lohnsteigerung pro Jahr -- denSpaß für 40 Arbeitsjahre in ein und derselben Gruppe (und Endstufe) durchgerechnet. Demnach landet man mit der betrieblichen Rente der VBL bei ca. 10 bis 12% des letzten Brutto-Einkommens. Mit einem Rentenniveau von ca. 48% gelangt man so zu einem Brutto-Auszahlungsbetrag von ca. 60% des letzten Bruttos. Dies ist zu vergleichen mit den etwas über 70% Pensions-Anspruch...
Weiterhin ist zu bemerken, dass eine höhere Inflationsrate natürlich die zuvor erworbenen Ansprüche in der VBL entsprechend stärker entwerten. Wer also jetzt schon relevante Anteile seiner betriebsrente (qua Alter) erworben hat, darf gerade zusehen, wie diese feststehende Auszahlungssumme immer weniger wert wird, während gleichaltrige Beamte darauf hoffen können, dass ihre Pension kaufkrafterhaltend angehoben wird.
Zusammenfassend: Als Tarif-Angestellter im öffentlichen Dienst ist man sicherlich deutlich weniger von den Einschränkungen der geringeren Rentenzahlungen im Alter betroffen wie der "Normal-Beschäftigte" in der Industrie mit gleichem Gehalt; die Absicherung eines Beamten (mit gleichem Brutto-Verdienst) erreicht er aber bei Weitem nicht.
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Da sind ein paar falsche Annahmen mit drin
- Eine Erwerbsbiographie geht meist länger als 40 Jahre
- Rentenniveau ist - zumindest im öD - höher als 48 %
- Inflation entwertet die zukünftigen VBL-Beiträge nicht, da auch das Einkommen steigt.
Zusammengefasst: Wenn du mal einen konkreten Fall bis E9a, ggf. auch noch bis E11/12 durchrechnest, wirst du erstaunt sein, wie gering die Differenz ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 04.07.2022 08:10 ---- Inflation entwertet die zukünftigen VBL-Beiträge nicht, da auch das Einkommen steigt.
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Das heißt der ausgezahlte Betrag meine VBL Rente steigt bei Rentenbezug mit einem steigendem Einkommen/Inflation?
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 04.07.2022 08:10 ---Zusammengefasst: Wenn du mal einen konkreten Fall bis E9a, ggf. auch noch bis E11/12 durchrechnest, wirst du erstaunt sein, wie gering die Differenz ist.
--- End quote ---
Bei einem E9a Einstieg in der Endstufe mit 20 Jahren, 47 Jahre buckeln, 2% jährliche Steigerung ergibt sich 1793€ VBL Rente Entspricht 17% des letzten Bruttogehaltes.
Bei einem E11 Einstieg in der Endstufe mit 25 Jahren, 42 Jahre buckeln, 2% jährliche Steigerung ergibt sich 1876€ VBL Rente Entspricht 15% des letzten Bruttogehaltes.
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