Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
Neuling2016:
--- Zitat von: Organisator am 28.06.2022 15:44 ---
--- Zitat von: Neuling2016 am 28.06.2022 15:26 ---
--- Zitat von: Fragmon am 28.06.2022 14:06 ---Es kommt darauf an, ob es in der Landesregelung eine Ansparmöglichkeit gibt.
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Und wenn nicht?Muss man ihn gewähren?
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Wie soll man denn etwas ohne Rechtsgrundlage gewähren können?
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Wieso ohne Rechtsgrundlage? Ich bin noch im Bundesdienst bis einschließlich 31.08., die Gewährung erfolgt nach Paragraph 7a EUrlV - nur wird mir die Gewährung verweigert, weil dienstliche Belange dem entgegenstehen sollen, was jedoch nicht der Fall ist. Das Land hat diese Regelung des Ansparurlaubs nicht, sodass mir de facto sämtliche Tage verfallen würden.
Organisator:
--- Zitat von: Neuling2016 am 28.06.2022 16:33 ---Wie soll man denn etwas ohne Rechtsgrundlage gewähren können?
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Wieso ohne Rechtsgrundlage? Ich bin noch im Bundesdienst bis einschließlich 31.08., die Gewährung erfolgt nach Paragraph 7a EUrlV - nur wird mir die Gewährung verweigert, weil dienstliche Belange dem entgegenstehen sollen, was jedoch nicht der Fall ist. Das Land hat diese Regelung des Ansparurlaubs nicht, sodass mir de facto sämtliche Tage verfallen würden.
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Genau. Im Landesdienst gibt es eine solche Rechtsgrundlage nicht. Also musst du ihn im Bundesdienst nehmen oder er verfällt.
Neuling2016:
--- Zitat von: Organisator am 28.06.2022 16:56 ---
--- Zitat von: Neuling2016 am 28.06.2022 16:33 ---Wie soll man denn etwas ohne Rechtsgrundlage gewähren können?
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Wieso ohne Rechtsgrundlage? Ich bin noch im Bundesdienst bis einschließlich 31.08., die Gewährung erfolgt nach Paragraph 7a EUrlV - nur wird mir die Gewährung verweigert, weil dienstliche Belange dem entgegenstehen sollen, was jedoch nicht der Fall ist. Das Land hat diese Regelung des Ansparurlaubs nicht, sodass mir de facto sämtliche Tage verfallen würden.
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Genau. Im Landesdienst gibt es eine solche Rechtsgrundlage nicht. Also musst du ihn im Bundesdienst nehmen oder er verfällt.
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Und gerade das in Anspruch nehmen wird mit versagt. Deswegen frage ich, ob ich irgendwelche Alternativen haben, dem (der Verweigerung der Inanspruchnahme) entgegen zu treten
Der Obelix:
Ablehnung von Urlaub ist zumindest in NRW eine Beteiligungspflichtige Angelegenheit der Personalvertretung.
BeamterBund:
Also wenn dir die Inanspruchnahme von Urlaub versagt wird und dafür nach deiner Auffassung keine Gründe dagegen sprechen, dass sie dich in den Urlaub lassen gibts m.E. nur zwei Möglichkeiten.
1. Gehe nochmal zur Personalvertretung bzw. suche das Gespräch mit dem Abteilungsleiter, gemeinsam mit der Personalvertretung und versuche zu verhandeln, dass du den Großteil deines Urlaubs noch nehmen darfst. Ist doch im Interesse aller, dass du die restliche Zeit noch produktiv bist.
Sollte es nicht erfolgreich sein…
2.
Es könnte ja sein das dich das Ganze so sehr belastet, so dass du zum Arzt musst. Ist nicht schön, aber…
Viele Grüße
und viel Erfolg.
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