Ah, danke für die Antwort. Ich dachte, dass der Mutterschutz nicht mitzählt, da es sich hierbei ja nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Ersatzleistung handelt. Aber umso besser, dass hierbei die Stufenlaufzeit noch läuft.
Aber der Aufstieg erfolgt dann zum ersten eines Monats, nicht direkt nach der Nachholzeit, korrekt?
Dank dir!