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TV-V: interne Bewerbung auf Führungsposition - Höhergruppierung?
kempsuli:
Hallo zusammen,
ich habe mich auf eine Stelle als Abteilungsleiter in meinem Unternehmen beworben, das "Assessment-Center" durchlaufen und schlussendlich die mündliche Zusage erhalten.
Im Anschluss an das AC wurde mir (mündlich) eine sehr gute Eignung für die Position bescheinigt. Darüber hinaus hieß es, dass bei mir keine größeren, nennenswerten Entwicklungsfelder vorhanden wären. Mir würde lediglich - was natürlich logisch ist - etwas Erfahrung und Routine in ein paar Bereichen fehlen. Der zuständige Bereichsleiter hat mir die mündliche Zusage erteilt und dabei die Worte gewählt, dass ich der ideale Kandidat für diese Stelle sei.
Nun ist es so, dass ich aktuell auf der Entgeltgruppe 10 sitze, für den Abteilungsleiter eine Referenzstelle besteht, welche mit einer Bandbreite von Entgeltgruppe 12 bis 14 bewertet ist. Mein AG bezieht nun allerdings die Position, dass eine automatische Höhergruppierung ausgeschlossen sei und man sich mit mir auf eine Entwicklungsvereinbarung verständigen möchte. Letzteres kann ich aufgrund der zuvor getätigten Aussagen nur schwer akzeptieren - zumal ich diese Position bereits ein gutes Jahr kommissarisch (ohne Entgeltausgleich) ausgefüllt habe. Zuvor war ich bereits der Stellvertreter des vorherigen Abteilungsleiters.
Ist so etwas überhaupt zulässig?
Beste Grüße
Uli
WasDennNun:
Nö, TBler werden entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bezahlt.
was_guckst_du:
...ausserdem hätte dir für dein kommissarisches Jahr bereits eine Zulage gewährt werden können..
WasDennNun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 29.06.2022 10:22 ---...ausserdem hätte dir für dein kommissarisches Jahr bereits eine Zulage gewährt werden können..
--- End quote ---
müssen
was_guckst_du:
--- Zitat von: kempsuli am 29.06.2022 10:12 ---Mein AG bezieht nun allerdings die Position, dass eine automatische Höhergruppierung ausgeschlossen sei und man sich mit mir auf eine Entwicklungsvereinbarung verständigen möchte.
--- End quote ---
..es gilt das, was "WasDennNun" geschreiben hat..es sei denn, die Entwicklungsvereinbarung enthält die Suspendierung der höherwertigen Aufgaben für einen vorübergehenden Zeitraum (was aber entwicklungstechnisch gesehen völliger Quatsch wäre)...
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