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TV-V: interne Bewerbung auf Führungsposition - Höhergruppierung?

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was_guckst_du:
..bemerke gerade, dass es ich hier um TV-V dreht..meine Aussage betrifft Regelungen des TVöD (ich gehe aber davon aus, dass es gleichlautende Regelungen für den Bereich TV-V gibt)..

kempsuli:
In der Zwischenzeit hatte ich über die Zulage auch mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde folgende Position bezogen: "Für die Personalabteilung haben Sie die Tätigkeit des Abteilungsleiters auch nicht vorübergehend ausgeübt. Im Organigramm steht Herr XYZ (Bereichsleiter) als Abteilungsleiter."

Mein Einwand war, dass ich die schriftliche Ermächtigung vom Bereichsleiter erhalten hab, woraufhin nur lapidar kam: "Die Vereinbarung besteht zwischen Ihnen und Herrn XYZ, nicht mir der Personalabteilung."

Da hab ich erst einmal große Augen gemacht...

was_guckst_du:
..die Position der Personalabteilung ist grundsätzlich richtig...Aufgabenübertragungen können nur von Personen vorgenommen werden, die dazu berechtigt sind (das sind in der Regel nicht die unmittelbaren Vorgesetzen)

kempsuli:
Gut, dass kann ich auch als Lehrgeld abhaken - im Grunde genommen ist mir diese Zulage (auch wenn da natürlich schon ein paar Euro zusammenkommen) relativ egal. Der Wesentliche Punkt ist wie im ersten Beitrag beschrieben die verweigerte Höhergruppierung.

was_guckst_du:
..wende dich an den Peronalrat/Betriebsrat...

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