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TV-V: interne Bewerbung auf Führungsposition - Höhergruppierung?
Organisator:
--- Zitat von: kempsuli am 29.06.2022 10:12 ---Nun ist es so, dass ich aktuell auf der Entgeltgruppe 10 sitze, für den Abteilungsleiter eine Referenzstelle besteht, welche mit einer Bandbreite von Entgeltgruppe 12 bis 14 bewertet ist. Mein AG bezieht nun allerdings die Position, dass eine automatische Höhergruppierung ausgeschlossen sei und man sich mit mir auf eine Entwicklungsvereinbarung verständigen möchte.
--- End quote ---
Da liegt dein Arbeitgeber falsch, genau diese automatische Höhergruppierung ist tariflich genau so festgelegt und auch mit "Tarifautomatik" benannt.
Demnach ist man in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale man erfüllt. Insoweit gibt es da keine legale Abweichungsmöglichkeiten.
Konkret würde ich in deinem Fall fragen, welche Tätigkeiten dir übertragen werden sollen und wie sie (nach Meinung des Arbeitgebers) eingruppiert sind. Dann kannst du dir eine Meinung bilden, ob du die Tätigkeiten ausüben willst.
kempsuli:
Ich kenne die Referenzstelle auf deren Basis die Stelle ausgeschrieben wurde - inhaltlich sind beide deckungsgleich, wobei die Stellenausschreibung etwas eleganter formuliert ist. Es ist eine gesicherte Information (von der Personalabteilung & Bereichsleitung bestätigt), dass diese Stelle mit den Entgeltgruppen 12-14 bewertet ist. Ich persönlich sehe da gar keine Diskussionsgrundlage für eine Entgeltgruppe kleiner 12. Wenn es etwas zu verhandeln gibt, dann ggf. die Anerkennung der angesammelten Jahre in der aktuellen Stufe als wohlwollenden Ausgleich für die nicht gezahlte Zulage.
Insgesamt macht es für mich den Eindruck, als wolle man mich veräppeln.
was_guckst_du:
..die Klassifizierung EG 12-14 ist für mich (aus der Kommunalverwaltung kommend) schon nicht nachvollziehbar...
...handelt es sich um ein EG 12 Stelle, die im Laufe der Jahre mit höherwertigen Tätigkeiten angereichert wird?
WasDennNun:
--- Zitat von: kempsuli am 29.06.2022 10:31 ---In der Zwischenzeit hatte ich über die Zulage auch mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde folgende Position bezogen: "Für die Personalabteilung haben Sie die Tätigkeit des Abteilungsleiters auch nicht vorübergehend ausgeübt. Im Organigramm steht Herr XYZ (Bereichsleiter) als Abteilungsleiter."
Mein Einwand war, dass ich die schriftliche Ermächtigung vom Bereichsleiter erhalten hab, woraufhin nur lapidar kam: "Die Vereinbarung besteht zwischen Ihnen und Herrn XYZ, nicht mir der Personalabteilung."
Da hab ich erst einmal große Augen gemacht...
--- End quote ---
Und hat die Personalstelle dem Bereichsleiter (und Dir) eine Abmahnung geschickt? 8)
Weil Ihr Dinge ausübt zu denen ihr nicht befugt seid. :o
Im Ergebnis solltest du natürlich ab heute nicht mehr diese Dinge, die der Bereichsleiter dort von dir fordert machen, da du sie ja nicht machen darfst und der Bereichsleiter sollte von das PA auffordern dir das vorübergehend zu übertragen.
--- Zitat ---Insgesamt macht es für mich den Eindruck, als wolle man mich veräppeln.
--- End quote ---
Und bei der neuen Stelle: Einfach von der PA die auszuübenden Tätigkeiten schriftlich einfordern und dann sieht man ja wo man eingruppiert ist.
Die unmaßgebliche Rechtsmeinung deines AGs ist da irrelevant.
Und das Veräppeln hat vor dem ArbG dann ein schnelles Ende.
kempsuli:
Es gibt die Bandbreite an, in welche Gruppe man sich auf der Stelle entwickeln kann. Typischerweise gibt es bei uns im Unternehmen zum Jahresende Gehaltsrunden, wo es darum geht, welcher/m Mitarbeiter/in man "etwas Gutes tun kann". Unter Einbeziehung der Leistung (Stichwort Gehaltsgerechtigkeit) oder durch die Übernahme zusätzlicher Aufgabenkann man so einzelne Kolleginnen/Kollegen höhergruppieren, ohne dass sich die Stelle verändert.
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