Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückstufung
Baron:
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Kollege, der bereits seit 14 Jahren im Tiefbau arbeit, hat sich auf eine neue Stelle des gleichen Arbeitgebers beworben. Diese Stelle jedoch befindet sich in einem Eigenbetrieb des Arbeitgebers. Jetzt hat er 400 € weniger Geld.
Ist das rechtens?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße
Baron
Bernstein:
Sollte sich der Kiollege auf eine Stelle, die in einer niedrigeren Entgeltgruppe ausgeschrieben wurde, beworben haben, dann ist eine Rückgruppierung durchaus gerechtfertigt.
Bist du sicher, dass er zurückgestuft wurde, also eine niedriger Stufe erhalten hat?
Organisator:
--- Zitat von: Baron am 29.06.2022 12:08 ---Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Kollege, der bereits seit 14 Jahren im Tiefbau arbeit, hat sich auf eine neue Stelle des gleichen Arbeitgebers beworben. Diese Stelle jedoch befindet sich in einem Eigenbetrieb des Arbeitgebers. Jetzt hat er 400 € weniger Geld.
Ist das rechtens?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße
Baron
--- End quote ---
Warum sollte das nicht rechtens sein? Wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt, kriegt man auch ein neues Einkommen.
Johann:
Der Kollege ist je nach auszuübender Tätigkeit eingruppiert und erhält entsprechend sein Entgelt.
Offenbar hat er sich auf eine Stelle mit geringerer Wertigkeit (bspw. von E8 auf E6) beworben und erhält völlig korrekt weniger Geld.
Um es dir genau sagen zu können, müsstest du mehr Daten liefern; Welche EG war der Kollege bisher, welche hat er jetzt, in welcher Stufe war er, in welcher ist er jetzt, gab es vorher evtl. Zulagen, die es jetzt nicht mehr gibt usw.?
Baron:
Hallo ins Team,
vielen Dank für die bisherigen Antworten. Leider kann ich mich erst heute melden.
Wenn ich Sie alle vestanden habe, dann ist ein solches Vorgehen gerechtfertigt. Ich sehe das allerdings etwas nuancierter. Der Kollege war bisher in 9c mit Zulage eingruppiert. Nun erhält er 9b aber ohne Zulage. Wenn er sich außerhalb des AG beworben hätte, würde ich dies so wie Sie, aber zum einen handelt es sich um einen Eigenbetrieb des gleichen AG und zum anderen ist er bereits 14 Jahre bei dieser Kommune tätig. Dass diese Voraussetzungen überhaupt keine Rolle spielen sollen, leuchtet mir bei meinem Rechtsempfinden nicht ein.
Ich würde mich freuen, nochmals von Ihnen lesen zu können.
Grüße
Baron
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