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WasDennNun:
Du meinst also, das er ein Recht auf übertarifliche Bezahlung hat?
Da geht dein Rechtsempfinden fehl.
Es gilt Vertragsfreiheit, also hätte er was anderes aushandeln müssen.
Ein Anrecht hat er nur auf das tarifvertragliche Entgelt.

Wenn er also sich also freiwillig ein schlechter bezahlten Job sucht und annimmt, dann ist das absolut rechtens.


EDIT: BTW: Seine vorzeiten spielen ja eine Rolle, dann er fängt ja nicht bei Stufe1 / Stufe 3 neu an, sondern bleibt in seiner Stufe.

Kaiser80:

--- Zitat von: Baron am 07.07.2022 13:41 ---leuchtet mir bei meinem Rechtsempfinden nicht ein.


--- End quote ---
Dann musst du leider weiter im Dunklen leben. ;)
Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Damit scheint sich dein Kollege abgefunden zu haben, wenn er einer entsprechenden Änderung beim gleichen Arbeitgeber zugestimmt hat.

Edit: Was sagt denn der Kollege dazu? Hat er mal mit dem Personalrat gesprochen? Hat der PR der Maßnahme denn zugestimmt?

Allgemeinverfügung:

--- Zitat von: Baron am 07.07.2022 13:41 ---...Ich sehe das allerdings etwas nuancierter. Der Kollege war bisher in 9c mit Zulage eingruppiert. Nun erhält er 9b aber ohne Zulage. Wenn er sich außerhalb des AG beworben hätte, würde ich dies so wie Sie, aber zum einen handelt es sich um einen Eigenbetrieb des gleichen AG und zum anderen ist er bereits 14 Jahre bei dieser Kommune tätig. Dass diese Voraussetzungen überhaupt keine Rolle spielen sollen, leuchtet mir bei meinem Rechtsempfinden nicht ein.

--- End quote ---

Guten Tag,

ich glaube, dass Sie hier den Gestaltungsspielraum und die üblichen Gehaltsabläufe in der privaten Wirtschaft mit den tarifvertragsrechtlichen Vorgaben im öffentlichen Dienst verwechseln. Wie meine Vorredner bereits treffenderweise hervorgehoben habe werden Sie im öffentlichen Dienst nach der ausgeübten Tätigkeit und der damit verbundenen Entgeltgruppe bezahlt. Ihr Kollege hätte sich ja nicht auf die schlechtere Stelle bewerben müssen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf dieser Welt, der dies begründen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Kaiser80:

--- Zitat von: Allgemeinverfügung am 07.07.2022 14:43 ---Wie meine Vorredner bereits treffenderweise hervorgehoben habe werden Sie im öffentlichen Dienst nach der ausgeübten Tätigkeit und der damit verbundenen Entgeltgruppe bezahlt.

--- End quote ---
So wie ich das sehe, ist das unzutreffend

JahrhundertwerkTVÖD:
Wenn sich der Uni Professor an der uni auf eine Pförtnerstelle bewirbt, bekommt er auch nicht sein vorheriges Gehalt und Zulagen

Höchstens er wurde zwangsversetzt :-)

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