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Bernstein:

--- Zitat von: Kaiser80 am 07.07.2022 16:06 ---
--- Zitat von: Allgemeinverfügung am 07.07.2022 14:43 ---Wie meine Vorredner bereits treffenderweise hervorgehoben habe werden Sie im öffentlichen Dienst nach der ausgeübten Tätigkeit und der damit verbundenen Entgeltgruppe bezahlt.

--- End quote ---
So wie ich das sehe, ist das unzutreffend

--- End quote ---
Zum Glück, für so einige, wird man nicht für die ausgeübten Tätigkeiten bezahlt.  ;D :D

Es wurde hier schon ganz klar herausgestellt, dass für die Eingruppierung die übertragenen Tätigkeiten zählen.

Bastel:

--- Zitat von: Baron am 29.06.2022 12:08 ---Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Kollege, der bereits seit 14 Jahren im Tiefbau arbeit, hat sich auf eine neue Stelle des gleichen Arbeitgebers beworben. Diese Stelle jedoch befindet sich in einem Eigenbetrieb des Arbeitgebers. Jetzt hat er 400 € weniger Geld.
Ist das rechtens?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße
Baron

--- End quote ---

Ich würde den Kollegen für den Darwin Award vorschlagen.

veeam:
Mit diesem Rechtsverständnis würde ich mich nun mit EG12 auch gerne in unsere Poststelle versetzen lassen und den ganzen Tag Briefe öffnen, einscannen und in Fächer einsortieren :-) Ich bin doch immerhin schon bald 20 Jahre beim gleichen Arbeitgeber. Alles andere wäre doch wohl ein Unding.

Oder ich mache mal ein "Auslandsjahr" beim gleichen Arbeitgeber als Gärtner im Bauhof und zupfe Unkraut aus unseren Grünanlagen. Natürlich unter der Voraussetzung das ich immer meine EG12 mitnehmen kann.

Entschuldigung, aber wer auf einer EG9C Stelle sitzt und auch noch Zulagen bezieht, sollte einen ausreichend qualifizierten Bildungsweg gegangen sein um des verstehenden Lesens mächtig zu sein. Die Erfüllung der Tarifmerkmale für eine EG9C sollten ausreichend sein um die Konsequenzen für die Bewerbung auf eine niedriger bewertete Stelle im Vorfeld für sich begreifend eruieren zu können.

Herzlichen Glückwunsch also an den Arbeitnehmer des Monats.

Bernstein:
Was nützt es, wenn eine/r die Apotheken-Rundschau lesen kann, aber nicht mal in die Entgeltordnung schaut?
Die Qualifikation "Lesen" reicht nicht aus...

Flying:

--- Zitat von: Baron am 07.07.2022 13:41 ---Hallo ins Team,
vielen Dank für die bisherigen Antworten. Leider kann ich mich erst heute melden.
Wenn ich Sie alle vestanden habe, dann ist ein solches Vorgehen gerechtfertigt. Ich sehe das allerdings etwas nuancierter. Der Kollege war bisher in 9c mit Zulage eingruppiert. Nun erhält er 9b aber ohne Zulage. Wenn er sich außerhalb des AG beworben hätte, würde ich dies so wie Sie, aber zum einen handelt es sich um einen Eigenbetrieb des gleichen AG und zum anderen ist er bereits 14 Jahre bei dieser Kommune tätig. Dass diese Voraussetzungen überhaupt keine Rolle spielen sollen, leuchtet mir bei meinem Rechtsempfinden nicht ein.
Ich würde mich freuen, nochmals von Ihnen lesen zu können.
Grüße
Baron

--- End quote ---

Aber auch der eigene AG hat ja unterschiedliche Stellen mit unterschiedlichen Anforderungen die unterschiedlich bezahlt werden. Und wenn die Stelle nach 9b eingruppiert ist, dann erhält er halt auch 9b Gehalt.
Die 14 Jahre wirken sich nicht auf die Gruppe, sondern auf die Stufe aus - da dürfte er weiterhin in Stufe 5 oder 6 unterwegs sein.
Mir leuchtet das schon ein...

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