Hallo in die Runde,
in unserer Verwaltung stoße ich auf Argwohn und Unverständnis, wenn es beim Thema Stellenbeschreibungen um die Qualifikationen für den Arbeitsplatz geht.
Hier gibt doch der Arbeitgeber die Anforderungen vor und die tatsächlichen Qualifikationen des Arbeitnehmers spielen dort keine Rolle, oder liege ich falsch?
Danke vorab.