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Vorlage Führerschein beim Arbeitgeber
Johann:
--- Zitat von: ProfTii am 05.07.2022 07:32 ---"Das Bundesverkehrsministerium hat die strafrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt: „Es bestehen keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Aufbringung eines Mikrochips/Aufklebers auf dem Führerschein, sofern durch diesen keine relevanten Informationen des Führerscheins verdeckt werden und er sich einfach und rückstandsfrei entfernen lässt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Kontrollen, insbesondere durch ausländische Behörden, die Möglichkeit besteht, dass der Aufkleber zur Überprüfung des darunter befindlichen Bereichs entfernt werden muss“ (zitiert nach: Autoflotte, 3/2013, 38, 39).
Mit dieser Thematik hat sich auch das Bayrische Staatsministerium der Justiz mit seiner Stellungnahme vom 4. 1. 2007 befasst. Hiernach wird eine Strafbarkeit nach § 303 StGB (Sachbeschädigung), sowie nach §§ 267, 273 StGB (Urkundsdelikte) ebenfalls eindeutig verneint (Bayrisches Staatsministerium des Innern, Stellungnahme vom 4. 1. 2007, Az.: IC4-3615.225-56)."
Nach den Infos die ich dazu jetzt auf die schnell gefunden habe sollte das kein Problem sein
--- End quote ---
Wird dann ganz lustig wenns mal eine Auslandsreise gibt und der französische Polizist nicht ganz versteht, was das Klebchen da macht, es abkratzt und die Brücke hinunterwirft.
Dann hilft nur noch in der Dienststelle anrufen, dass jemand vorbeikommt und dir ein neues Klebchen bringt, mit dem du das Auto wieder starten kannst. ;D
uBAB:
Bei uns geht der Chef alle Jubeljahre einmal durch die Räume, oder lässt es sich auf dem Flur zeigen.
Von daher geht ein Großteil des Wegs auf den Chef. :D
Ist halt auch Voraussetzung für die Stellen. Da diese ja „verfallen“ kann, bzw temporär entzogen werden kann, finde ich es in Ordnung, dass diese regelmäßig kontrolliert wird.
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