Autor Thema: Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???  (Read 3011 times)

Buttko567

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Liebes Forum

Ich benötige Euer Wissen.
Ein Kollege erleidet einen Kreislauf Kollabs und muss ins künstliche Koma. Dass ist nunmehr 10 Monate her. Nun wird der Kollege wieder eingegliedert.

Fachbereichsleiter forderte eine Krankheitsvertretung während der Abwesenheit an, diese findet sich. Während des Frühstücks erwähnt der Vertreter/Mitarbeiter,  er sei fest versetzt worden. Und unser  Leiter kullert die Augen und sagte , es wäre etwas anderes vereinbart.

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ich weiß schräg, aber auch unfassbar. Mich würde es wirklich was Ihr dazu sagen würdet. Bis dato hat das Forum mir als stiller Mitleser immer sehr geholfen.

Gruß

 

Peter1970

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 38
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #1 am: 30.06.2022 23:14 »
Ich bin kein Paragraphen Fuchs.
Aber ich verstehe es so, dass FB Leitung Unterstützung während der Abwesenheit des Mitarbeiters suchte (so dass sichergestellt wird, dass der erkrankte Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurück kann).

Ich denke der FB Leiter sollte hier aktiv werden, zumal seine Anforderung die Worte " während der Abwesenheit von" enthielt.

Was auch in diesem Zusammenhang interessant wäre, was wurde dem Personalrat durch die Verwaltung oder Vorgesetzten  mitgeteilt?

Ich weiß es werden sich hier einige schlaue Köpfe melden  und deshalb lese ich mit.

Mike Mod

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #2 am: 30.06.2022 23:46 »
Liebes Forum

Ich benötige Euer Wissen.
Ein Kollege erleidet einen Kreislauf Kollabs und muss ins künstliche Koma. Dass ist nunmehr 10 Monate her. Nun wird der Kollege wieder eingegliedert.

Fachbereichsleiter forderte eine Krankheitsvertretung während der Abwesenheit an, diese findet sich. Während des Frühstücks erwähnt der Vertreter/Mitarbeiter,  er sei fest versetzt worden. Und unser  Leiter kullert die Augen und sagte , es wäre etwas anderes vereinbart.

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ich weiß schräg, aber auch unfassbar. Mich würde es wirklich was Ihr dazu sagen würdet. Bis dato hat das Forum mir als stiller Mitleser immer sehr geholfen.

Gruß

Hat Dein Fb Leiter eine Vertretungsweise Übertragung beantragt? Bitte nicht steinigen, aber Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD klingt für mich plausibel, da wir ähnliches in unserer Abteilung hatten.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #3 am: 01.07.2022 06:25 »
Hat Dein Fb Leiter eine Vertretungsweise Übertragung beantragt? Bitte nicht steinigen, aber Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD klingt für mich plausibel, da wir ähnliches in unserer Abteilung hatten.
Und schon fliegt der erste Stein...
§14 regelt die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Das kann zufällig mit einer Krankheitsvertretung in Zusammenhang stehen oder nicht.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #4 am: 01.07.2022 06:28 »

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #5 am: 01.07.2022 09:01 »

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #6 am: 01.07.2022 09:03 »
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)
Ich will nicht konkret widersprechen, aber für die Schlussfolgerung is mir die SV-Schilderung ein bissl dünn

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #7 am: 01.07.2022 09:06 »
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was dann könnte das bei euch so passiert sein.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)
Ich will nicht konkret widersprechen, aber für die Schlussfolgerung is mir die SV-Schilderung ein bissl dünn
so besser?

Peter1970

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 38
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #8 am: 01.07.2022 10:35 »

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Hätte der PR mit einer Extraklausel oder Absprache zustimmen können , z.B. Versetzung zugestimmt bis der erkrankte Kollgege wiederkehrt? Oder könnte der PR seine Zustimmung wiederrufen bzw. nachbessern? Dass würde mich interessieren.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #9 am: 01.07.2022 10:39 »
Die Frage ist, ob er überhaupt beteiligungspflichtig war.
U.a. dies wurde bereits hier dikutuert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118471.0.html

Buttko567

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #10 am: 01.07.2022 10:40 »

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

Danke.
Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint? In der Regel lief es in unserer Behörde so, dass eine Erkrankter zeitlich vertreten wurde. Aktuell ähnlicher Fall in einer anderen Abteilung. Kollge krank, Krankheitsvertretung für 6 Monate festgelegt, da dann der erkrankte wieder da sein wird.

Fühl sich gerade sehr gegen seine Person gereichtet an und sehr unfair.

Buttko567

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #11 am: 01.07.2022 10:43 »

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Das Gefühl lässt mich nicht los, dass hier durchgewunken wurde, da im Vorfeld eben nicht alle Beteiligten befragt wurden sind. Denn der Erkankte belibt auf der Strecke, bzw. wird versetzt, obwohl aktuell andere Erkrankte nicht durch diesem Mist müssen und Ihrem Platz zurückbekommen würde. Der AG würde nicht korrigieren, ansonsten würde er Fehler eingestehen und dass geht gar nicht. Ich denke AG hat PR informiert und da haben dann " Ja Ja Ja" gesagt. Vertreter wurde informiert und fertig.

Buttko567

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #12 am: 01.07.2022 10:48 »
Die Frage ist, ob er überhaupt beteiligungspflichtig war.
U.a. dies wurde bereits hier dikutuert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118471.0.html

Diesen Fall habe ich gestern gelesen, ein sehr ähnlicher Fall. Unser PR ist aus meiner Sicht, sehr unter den Fittichen des AGs. Auf sein Recht bestehen ist nicht immer richtig, aber ich als Aussenstehender finde es schon sehr fragwürdig, gerade weil in den anderen Abteilungen eben kommunziert wurde, dass die Vertreter den Platz des Erkrankten räumen müssen, wenn er wieder einsteigt.

Ob der PR Beteilungspflichtig war, kann ich nicht sagen, dazu müsste der Kollege den PR fragen. Ich werde ihm dass mitteilen und mich wieder zurückmelden.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #13 am: 01.07.2022 10:55 »

Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint?
Nein, hier im Forum gängige Abkürzung Sachverhalt(schilderung)

Mike Mod

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #14 am: 01.07.2022 10:55 »
Hat Dein Fb Leiter eine Vertretungsweise Übertragung beantragt? Bitte nicht steinigen, aber Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD klingt für mich plausibel, da wir ähnliches in unserer Abteilung hatten.
Und schon fliegt der erste Stein...
§14 regelt die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Das kann zufällig mit einer Krankheitsvertretung in Zusammenhang stehen oder nicht.

Mea Culpa. Dass kommt davon, diese Themen so komplex. Zum Glück gibt es hier schlaue Köpfe, die so etwas super aufklären. Vielen Dank.