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Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Buttko567:
Liebes Forum
Ich benötige Euer Wissen.
Ein Kollege erleidet einen Kreislauf Kollabs und muss ins künstliche Koma. Dass ist nunmehr 10 Monate her. Nun wird der Kollege wieder eingegliedert.
Fachbereichsleiter forderte eine Krankheitsvertretung während der Abwesenheit an, diese findet sich. Während des Frühstücks erwähnt der Vertreter/Mitarbeiter, er sei fest versetzt worden. Und unser Leiter kullert die Augen und sagte , es wäre etwas anderes vereinbart.
Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage, wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.
Ich weiß schräg, aber auch unfassbar. Mich würde es wirklich was Ihr dazu sagen würdet. Bis dato hat das Forum mir als stiller Mitleser immer sehr geholfen.
Gruß
Peter1970:
Ich bin kein Paragraphen Fuchs.
Aber ich verstehe es so, dass FB Leitung Unterstützung während der Abwesenheit des Mitarbeiters suchte (so dass sichergestellt wird, dass der erkrankte Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurück kann).
Ich denke der FB Leiter sollte hier aktiv werden, zumal seine Anforderung die Worte " während der Abwesenheit von" enthielt.
Was auch in diesem Zusammenhang interessant wäre, was wurde dem Personalrat durch die Verwaltung oder Vorgesetzten mitgeteilt?
Ich weiß es werden sich hier einige schlaue Köpfe melden und deshalb lese ich mit.
Mike Mod:
--- Zitat von: Buttko567 am 30.06.2022 22:43 ---Liebes Forum
Ich benötige Euer Wissen.
Ein Kollege erleidet einen Kreislauf Kollabs und muss ins künstliche Koma. Dass ist nunmehr 10 Monate her. Nun wird der Kollege wieder eingegliedert.
Fachbereichsleiter forderte eine Krankheitsvertretung während der Abwesenheit an, diese findet sich. Während des Frühstücks erwähnt der Vertreter/Mitarbeiter, er sei fest versetzt worden. Und unser Leiter kullert die Augen und sagte , es wäre etwas anderes vereinbart.
Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage, wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.
Ich weiß schräg, aber auch unfassbar. Mich würde es wirklich was Ihr dazu sagen würdet. Bis dato hat das Forum mir als stiller Mitleser immer sehr geholfen.
Gruß
--- End quote ---
Hat Dein Fb Leiter eine Vertretungsweise Übertragung beantragt? Bitte nicht steinigen, aber Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD klingt für mich plausibel, da wir ähnliches in unserer Abteilung hatten.
Kaiser80:
--- Zitat von: Mike Mod am 30.06.2022 23:46 ---Hat Dein Fb Leiter eine Vertretungsweise Übertragung beantragt? Bitte nicht steinigen, aber Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD klingt für mich plausibel, da wir ähnliches in unserer Abteilung hatten.
--- End quote ---
Und schon fliegt der erste Stein...
§14 regelt die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Das kann zufällig mit einer Krankheitsvertretung in Zusammenhang stehen oder nicht.
Kaiser80:
--- Zitat von: Buttko567 am 30.06.2022 22:43 ---
Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage, wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.
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Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
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