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Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???

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WasDennNun:

--- Zitat von: Kaiser80 am 01.07.2022 06:28 ---
--- Zitat von: Buttko567 am 30.06.2022 22:43 ---
Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.


--- End quote ---
Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

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Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Kaiser80:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 09:01 ---Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

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Ich will nicht konkret widersprechen, aber für die Schlussfolgerung is mir die SV-Schilderung ein bissl dünn

WasDennNun:

--- Zitat von: Kaiser80 am 01.07.2022 09:03 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 09:01 ---Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was dann könnte das bei euch so passiert sein.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

--- End quote ---
Ich will nicht konkret widersprechen, aber für die Schlussfolgerung is mir die SV-Schilderung ein bissl dünn

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so besser?

Peter1970:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 09:01 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 01.07.2022 06:28 ---
--- Zitat von: Buttko567 am 30.06.2022 22:43 ---
Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.


--- End quote ---
Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

--- End quote ---
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

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Hätte der PR mit einer Extraklausel oder Absprache zustimmen können , z.B. Versetzung zugestimmt bis der erkrankte Kollgege wiederkehrt? Oder könnte der PR seine Zustimmung wiederrufen bzw. nachbessern? Dass würde mich interessieren.

Kaiser80:
Die Frage ist, ob er überhaupt beteiligungspflichtig war.
U.a. dies wurde bereits hier dikutuert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118471.0.html

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