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Eingruppierung IT Besondere Schwierigkeit und Bedeutung
Klausfischer:
Hallo
ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, von EG11 auf EG12. Mein Vorgesetzter hat bestätigt, dass meine Aufgaben zu min. 1/3 besondere Schwierigkeit & Bedeutung aufweisen. So weit so gut.
Aus HR kam jetzt die Rückmeldung, dass meine Aufgben EG11 entsprechen, besondere Leistungen und nicht besondere Schwierigkeit.
Ich bin mir jetzt unsicher wie ich mich verhalten soll. Mein Chef hat mir ja attestiert, dass meine Aufgaben besondere Schwierigkeit & Bedeutung aufweisen, aber wie kann ich das durchsetzen oder wie soll ich das beweisen?
Vielen Dank für eventuelle Ratschläge
SVA:
Welche vertieften Kenntnisse im Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes hat Dein "Chef" denn?
Organisator:
--- Zitat von: Klausfischer am 01.07.2022 09:25 ---Hallo
ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, von EG11 auf EG12. Mein Vorgesetzter hat bestätigt, dass meine Aufgaben zu min. 1/3 besondere Schwierigkeit & Bedeutung aufweisen. So weit so gut.
Aus HR kam jetzt die Rückmeldung, dass meine Aufgben EG11 entsprechen, besondere Leistungen und nicht besondere Schwierigkeit.
Ich bin mir jetzt unsicher wie ich mich verhalten soll. Mein Chef hat mir ja attestiert, dass meine Aufgaben besondere Schwierigkeit & Bedeutung aufweisen, aber wie kann ich das durchsetzen oder wie soll ich das beweisen?
Vielen Dank für eventuelle Ratschläge
--- End quote ---
Dein Arbeitgeber bildet sich eine Meinung zur Eingruppierung und bezahlt dich entsprechend. Wenn ihr da nicht einer Meinung seid, gibt es eine unabhängige Schiedsstelle, die die Eingruppierung bindend für alle feststellen kann. Arbeitsgericht --> Eingruppierungsfeststellungsklage.
WasDennNun:
--- Zitat von: Klausfischer am 01.07.2022 09:25 ---Ich bin mir jetzt unsicher wie ich mich verhalten soll. Mein Chef hat mir ja attestiert, dass meine Aufgaben besondere Schwierigkeit & Bedeutung aufweisen, aber wie kann ich das durchsetzen oder wie soll ich das beweisen?
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Du und dein Chef habt also eine andere Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung deiner auszuübenden Tätigkeiten als dein AG.
Da beides ja nur Rechtsmeinungen sind, kann nur ein Arbeitsgericht dieses Problem faktisch lösen.
Eingruppierungsfeststellungsklage ist also der eine Weg.
Der andere Weg ist: durch fundierte Argumentation eine der beiden Meinungen korrigieren.
das könnte dabei helfen: https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
Der Dritte Weg: HR mitteilen, dass es einem Egal ist was sie denken oder wie es tarifliche geregelt ist, man will das Entgelt in der Höhe von EG12 oder man sucht sich einen AG der bereit ist ein solches Entgelt zu zahlen.
Klausfischer:
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mir war nicht klar, dass die fachliche Meinung meines Abteilungsleiters nicht sonderlich wichtig ist. Obwohl er ja eine detailierte Stellenbeschreibung für den Antrag abgeben musste. Mir erschließt sich nicht der Sinn dessen, wenn seine Stellenbeschreibung im Endeffekt nun doch nicht zählt.
Ich werde mich an HR wenden und nochmal detailliert meinen Aufgabenbereich schildern und um eine erneute Prüfung bitten. Falls das nichts bringt, muss ich wohl das Arbeitsgericht aufsuchen
Vielen Dank nochmals
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