Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung IT Besondere Schwierigkeit und Bedeutung

<< < (2/3) > >>

Organisator:

--- Zitat von: Klausfischer am 01.07.2022 10:12 ---Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mir war nicht klar, dass die fachliche Meinung meines Abteilungsleiters nicht sonderlich wichtig ist. Obwohl er ja eine detailierte Stellenbeschreibung für den Antrag abgeben musste. Mir erschließt sich nicht der Sinn dessen, wenn seine Stellenbeschreibung im Endeffekt nun doch nicht zählt.

Ich werde mich an HR wenden und nochmal detailliert meinen Aufgabenbereich schildern und um eine erneute Prüfung bitten. Falls das nichts bringt, muss ich wohl das Arbeitsgericht aufsuchen

Vielen Dank nochmals

--- End quote ---

Die detaillierte Stellenbeschreibung ist wichtig, da sie Grundlage für die Arbeit der Stellenbewerter ist. Allerdings bedarf es für die Bewertung der Tarifmerkmale besonderer Fachkenntnisse im Eingruppierungsrecht, die beim Abteilungsleiter üblicherweise nicht vorliegen.

Der Plan, mit HR zu sprechen, ist erstmal sinnig. Die Stellenbewerter sollten dir auch erklären können, woran es aus deren Sicht hinsichtlich der Schwierigkeit mangelt.

Bernstein:

--- Zitat von: Klausfischer am 01.07.2022 09:25 ---Hallo

ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, von EG11 auf EG12. Mein Vorgesetzter hat bestätigt, dass meine Aufgaben zu min. 1/3 besondere Schwierigkeit & Bedeutung aufweisen. So weit so gut.

Aus HR kam jetzt die Rückmeldung, dass meine Aufgben EG11 entsprechen, besondere Leistungen und nicht besondere Schwierigkeit.

Ich bin mir jetzt unsicher wie ich mich verhalten soll. Mein Chef hat mir ja attestiert, dass meine Aufgaben besondere Schwierigkeit & Bedeutung aufweisen, aber wie kann ich das durchsetzen oder wie soll ich das beweisen?

Vielen Dank für eventuelle Ratschläge

--- End quote ---

Google mal unter:

"definition besondere schwierigkeit und bedeutung it"

Vom Bund gibt es da eine Publikation, für die Beschäftigen der Informationstechnik.
(www.bva.bund.de)

Das könnte dir vielleicht bei deiner/eurer Argumentation helfen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Klausfischer am 01.07.2022 10:12 ---Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mir war nicht klar, dass die fachliche Meinung meines Abteilungsleiters nicht sonderlich wichtig ist. Obwohl er ja eine detailierte Stellenbeschreibung für den Antrag abgeben musste. Mir erschließt sich nicht der Sinn dessen, wenn seine Stellenbeschreibung im Endeffekt nun doch nicht zählt.

Ich werde mich an HR wenden und nochmal detailliert meinen Aufgabenbereich schildern und um eine erneute Prüfung bitten. Falls das nichts bringt, muss ich wohl das Arbeitsgericht aufsuchen

Vielen Dank nochmals

--- End quote ---
Es kommt eben Null auf die Meinung von irgendjemanden an, weder vom Abteilungsleiter noch von HR.
Es sind eben die auszuübenden Tätigkeiten die durch die Arbeitsvorgänge eingruppiert sind.
Vollkommen Meinungsfrei  ;D

Oftmals ist es leichter die besondere Schwierigkeit bei einer IT Tätigkeit darzustellen, als die Bedeutung.
letzteres ist (so finde ich) im kommunalem Bereich eher selten zu finden, als im Land, wenn man z.B. in der Mittelbehörde eingesetzt ist.

Schau dir das mal in dem TdL Dokument an, ich finde da kriegt man ein bisserl besser eine Gespür für die tarifliche Einordnung (auch wenn es nur die Rechtsmeinung der TdL widerspiegelt ;))

Fragmon:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 11:18 ---
--- Zitat von: Klausfischer am 01.07.2022 10:12 ---Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mir war nicht klar, dass die fachliche Meinung meines Abteilungsleiters nicht sonderlich wichtig ist. Obwohl er ja eine detailierte Stellenbeschreibung für den Antrag abgeben musste. Mir erschließt sich nicht der Sinn dessen, wenn seine Stellenbeschreibung im Endeffekt nun doch nicht zählt.

Ich werde mich an HR wenden und nochmal detailliert meinen Aufgabenbereich schildern und um eine erneute Prüfung bitten. Falls das nichts bringt, muss ich wohl das Arbeitsgericht aufsuchen

Vielen Dank nochmals

--- End quote ---
Es kommt eben Null auf die Meinung von irgendjemanden an, weder vom Abteilungsleiter noch von HR.
Es sind eben die auszuübenden Tätigkeiten die durch die Arbeitsvorgänge eingruppiert sind.
Vollkommen Meinungsfrei  ;D

Oftmals ist es leichter die besondere Schwierigkeit bei einer IT Tätigkeit darzustellen, als die Bedeutung.
letzteres ist (so finde ich) im kommunalem Bereich eher selten zu finden, als im Land, wenn man z.B. in der Mittelbehörde eingesetzt ist.

Schau dir das mal in dem TdL Dokument an, ich finde da kriegt man ein bisserl besser eine Gespür für die tarifliche Einordnung (auch wenn es nur die Rechtsmeinung der TdL widerspiegelt ;))

--- End quote ---

Im IT Teil finde ich die besondere Schwierigkeit eher schwerer zu begründen, da durch die besonderen Leistungen der E11 (besondere Fachkenntnisse + praktische Erfahrung) bereits Kenntnisse über das Normalmaß hinaus gefordert werden. Bei der E12 müssen diese dann nochmals herausgehoben (besondere Schwierigkeit) werden.

Im allgemeinen Teil ist die bSB einfacher zu begründen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Fragmon am 06.07.2022 14:11 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 11:18 ---
--- Zitat von: Klausfischer am 01.07.2022 10:12 ---Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mir war nicht klar, dass die fachliche Meinung meines Abteilungsleiters nicht sonderlich wichtig ist. Obwohl er ja eine detailierte Stellenbeschreibung für den Antrag abgeben musste. Mir erschließt sich nicht der Sinn dessen, wenn seine Stellenbeschreibung im Endeffekt nun doch nicht zählt.

Ich werde mich an HR wenden und nochmal detailliert meinen Aufgabenbereich schildern und um eine erneute Prüfung bitten. Falls das nichts bringt, muss ich wohl das Arbeitsgericht aufsuchen

Vielen Dank nochmals

--- End quote ---
Es kommt eben Null auf die Meinung von irgendjemanden an, weder vom Abteilungsleiter noch von HR.
Es sind eben die auszuübenden Tätigkeiten die durch die Arbeitsvorgänge eingruppiert sind.
Vollkommen Meinungsfrei  ;D

Oftmals ist es leichter die besondere Schwierigkeit bei einer IT Tätigkeit darzustellen, als die Bedeutung.
letzteres ist (so finde ich) im kommunalem Bereich eher selten zu finden, als im Land, wenn man z.B. in der Mittelbehörde eingesetzt ist.

Schau dir das mal in dem TdL Dokument an, ich finde da kriegt man ein bisserl besser eine Gespür für die tarifliche Einordnung (auch wenn es nur die Rechtsmeinung der TdL widerspiegelt ;))

--- End quote ---

Im IT Teil finde ich die besondere Schwierigkeit eher schwerer zu begründen, da durch die besonderen Leistungen der E11 (besondere Fachkenntnisse + praktische Erfahrung) bereits Kenntnisse über das Normalmaß hinaus gefordert werden. Bei der E12 müssen diese dann nochmals herausgehoben (besondere Schwierigkeit) werden.

Im allgemeinen Teil ist die bSB einfacher zu begründen.

--- End quote ---
Wenn man im Bereich von spezialisierter Software und deren Weiterentwicklungen arbeitet, also in Nischenthemen, sehe da nicht das Problem mit bS.

Wie schreibt es das TdL: Man darf für die Problem nicht auf üblichen Fachkongressen, Foren oder bei Google Lösungen finden, sondern steht absolut allein auf weiter Flur.

Oftmals (und gerade im kommunalen Bereich) wird es aber an der Bedeutung fehlen.
Die Ebene der Fachvorgaben aus Mittelbehörden/Ministerien sind da ja nicht gegeben.
Also die "Strahlwirkung des tuns".

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version