Nett gemeint, bringt aber leider nichts.
Wenn keine amtsangemessene Alimentation vorliegt, hilft nur der Widerspruch, dann Klage und dann die Hoffnung, dass das Verwaltungsgericht einen Vorlagebeschluss an das BVerfG vorlegt. Nur das Bundesverfassungsgericht entscheidet letztendlich darüber was amtsangemessen ist und was nicht.