Autor Thema: neue Stelle, gibt es Möglichkeit, dass die Monate der Stufe nicht verfallen?  (Read 1873 times)

Pugnator

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Vielleicht könnt Ihr mir ja einen Rat geben.

Meine Lage ist folgendermaßen.
Ich bin seit 01.10.2021 Sachbearbeiter in einer größeren Stadt (NRW) und in E9c eingruppiert. Da ich vorher keine einschlägige Berufserfahrung hatte, bin ich mit Erfahrungsstufe 1 gestartet.
Das bedeutet, dass ich am 01.10.2022 Erfahrungsstufe 2 erreichen würde.
Jetzt habe ich mich intern auf eine andere Stelle (E10) beworben und werde auch genommen. Es muss noch meine Bewertung abgewartet werden (mind. Befriedigend muss diese sein). Meine neue Chefin will so schnell wie möglich den Wechsel forcieren (es soll zeitgleich auch jemand anderes mit mir anfangen). Ich schätze 01.08 oder 01.09. Auf jeden Fall aber vor 01.10.
Meine Frage gibt es irgendetwas was ich tun kann, dass ich zwar vor dem 01.10 auf die neue Stelle wechsle aber nicht die Erfahrungsmonate verliere und Stufe 2 im Oktober nicht erreiche? Es wäre halt extrem ärgerlich wegen 1oder 2 Monaten die Stufe zu verpassen.
Alternativ könnte ich vielleicht Fragen, ob ich erst ab dem 01.10.2022 starten könnte. Aber selbst wenn das funktionieren sollte wäre da dann das Problem, dass ein anderer zeitgleich mit mir anfangen soll und ich Angst habe das es nachteilhaft für mich ist, wenn wir nicht zeitgleich anfangen. Meint Ihr diese Angst ist begründet?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

SVA

  • Gast
Eine Höhergruppierung führt stets mindestens in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe.

Pugnator

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Eine Höhergruppierung führt stets mindestens in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe.


Vielen Dank, für die schnelle Antwort. Das wäre ja super (Im Personalamt wurde mir was anderes gesagt. Dort wurde gesagt, dass ich immer meine bisherigen Stufenmonate verliere, wenn ich eine höhergruppierte Stelle antrete. Ich habe das nicht weiter hinterfragt)   
Ich habe grade noch einmal geguckt. Ist hier § 17 Abs. 4, S.1 einschlägig?

SVA

  • Gast
Ja. Es ist ja auch korrekt, daß die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung von vorn beginnt. Da sie dies jedoch in Stufe 2 beginnt, ist es für Dich ja egal.

Bastel

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Der TE profitert letztlich sogar noch von dieser Regelung  ;D