Hallo zusammen,
hier meine Frage zur Arbeitszeit bei Anreise zu Seminaren (TVöD-V, VKA):
Ausgangslage: Seminar von Montag bis Freitag, Anreise am Montag nicht möglich wegen 10h Arbeitszeit max. => Anreise am Sonntag.
Deute ich den Tarifvertrag (Abschnitt II Arbeitszeit, §6, (9.1) richtig, wenn ich für den Sonntag 8h Arbeitszeit annehme?:
"Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberück-sichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."
Ist da egal ob ich der Fahrer war, wenn wir zu zweit gefahren sind?
Danke für eure Antworten!